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Mr. Schnullerbacke 14.02.2011 17:19

AW: Hundeverordnung Niedersachsen
 
Zitat:

Zitat von fons (Beitrag 262258)
Zitat von FFN (oben aus dem Link):

Zitat:

"Der Sachkunde-Nachweis und die Informationen über Halter und Hund werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht, also im Laufe des Jahres 2013.

Zudem müssten nur Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen.
Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten hat, braucht dies nicht zu tun.

Das Gesetz wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Zuständig für die Einhaltung sind dann die Gemeinden."
Was heißt das jetzt genau für z.B. mich? Unser Butkus ist mein erster Hund!
Wir haben ihn seit Juli 2010.
Wenn das Gesetz erst 2013 kommt, habe ich ihn ja schon über zwei Jahre.
Oder wie darf ich das verstehen?

Würde ich erstmal genauso verstehen. Allerdings bin ich in dieser Hinsicht nicht wirklich kapitelfest :king:
Schätze mal, da werden noch weitere Meinungen kommen :)

Cira 15.02.2011 16:18

AW: Hundeverordnung Niedersachsen
 
Endlich mal was Vernünftiges.
Hoffentlich macht das auch so die Runde durch die anderen Bundesländer.

...

Peppi 30.05.2011 15:52

AW: Hundeverordnung Niedersachsen
 
http://www.haz.de/Nachrichten/Politi...hrerschein-ein

:ok: obgleich es wahrscheinlich auch manch einem alten hasen gut tun würde, sich hundetchnisch mal auf den neuesten Stand zu bringen! ;)

jawoll 31.05.2011 00:33

AW: Hundeverordnung Niedersachsen
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 262144)
Ich find's im Sinne der Hunde auch gut!

Noch besser hätte ich es aber "ohne Bestandsschutz" gefunden. Dann hätten manche Hundehalter auch mal die Möglichkeit sich zu "up daten", nach den Hundeplatzerfahrungen von '33 ;)

Das Problem mit den 33gern ist ja, dass Klein Teckelchen meist der einzige Sozialpartner ist.

Ich vermute mit dieser Regelung sollen vor allem die älteren Herrschaften davor bewahrt werden, ihren Sozialpartner zu verlieren. Bei uns in SH gab es mal die Diskussion. Und Frau Simonis meinte bereits damals Sinngemäß: Man müsse dann fast allen alten Leuten den Hund wegnehmen. Womit sie recht hat.

Peppi 31.05.2011 10:26

AW: Hundeverordnung Niedersachsen
 
Zitat:

Zitat von jawoll (Beitrag 274485)
Das Problem mit den 33gern ist ja, dass Klein Teckelchen meist der einzige Sozialpartner ist.

Ich vermute mit dieser Regelung sollen vor allem die älteren Herrschaften davor bewahrt werden, ihren Sozialpartner zu verlieren. Bei uns in SH gab es mal die Diskussion. Und Frau Simonis meinte bereits damals Sinngemäß: Man müsse dann fast allen alten Leuten den Hund wegnehmen. Womit sie recht hat.

Da ich u.a. auch großer Gegner unserer Beamten und mangelnden Flexibilität in der individuellen Ausgestaltung unserer Gesetze bin, muss man auch parallel hier am "Dienst nach Vorschrift" arbeiten. Da brauchts sensible Menschen, die Dinge auch mit den älteren Semestern diskutieren.

Mit 33 meinte ich aber ehrlich gesagt auch viel eher die "Hundeplatzmachos", die die Hundeweisheit über die Muttermilch aufgesogen haben, denen keiner zu erklären hat, dass man keinen Teletakt oder Stachler in der Hundeausbildung benötigt, wenn man sich auch mal wieder mit den jüngeren Ergebnissen der Verhaltensbiologie auseinandersetzt. Auch da sollte man die Hunde vor den Erzkonservativen "schützen". ;)

Grazi 01.06.2011 05:50

AW: Hundeverordnung Niedersachsen
 
Ähm... die meinen das aber doch nicht ernst, oder? ;)

Zitat:

Vom 1. Juli an muss jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, einen Chip im Ohr tragen.
Im Ohr? Haben die das mit den Tattoos verwechselt?

Grüßlies, Grazi

jawoll 01.06.2011 07:02

AW: Hundeverordnung Niedersachsen
 
Nee. Chip soll schon sein. Vermutlich sind zwei Dinge durcheinander geraten. Soweit ich weiß sind Tattoos nicht mehr zugelassen.

@Peppi:
Ich hab das schon verstanden mit den 33ern. :)
Der Teletacker wird noch immer eingesetzt. Aber heimlich. Im Wald dann, oder wo die Leute nicht beobachtet werden können. Stachler werden auch gern außerhalb des Platzes getragen. "Er zieht sonst so." "Dann machen Sie etwas falsch."
Leider ist dann das Gespräch beendet. Manchmal werden die Leute auch frech und drohen mir. Fluchen ist das geringste Übel.

Besser, auf Dauer passiert etwas, als gar nicht. Man muss ja mit kleinen Dingen zufrieden sein.

Peppi 01.06.2011 10:51

AW: Hundeverordnung Niedersachsen
 
Zitat:

Zitat von jawoll (Beitrag 274641)
Man muss ja mit kleinen Dingen zufrieden sein.

Das hast Du wahrscheinlich recht. Also weiter an das Gute glauben! ;)

Die Sonne scheint! ;)


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