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  #1 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 13:21
Benutzerbild von KsCaro
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 13.08.2005
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 1.993
Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Grundsätzlich hätte ich auch damit kein Problem, müsste und würde mir dafür natürlich auch selbstverständlich die Zeit nehmen...wobei ich meine Zeit lieber mit den Hunden verbringe.

Aber ich behaupte mal, ich bin recht up-to-date. Von unseren Hunden geht keine Gefahr aus und die werden auch nie herrenlos durch die Gegend laufen, andere belästigen oder ähnliches.
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Liebe Grüße
Caro***

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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 13:47
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Nein, das denke ich mir ja.

Aber wieviele "Althundehalter" draussen rumlaufen und sich gegen jede Erkenntnis verschließen... da wäre eine Konfrontation mit kynologischem Fachwissen sicher genauso sinnvoll wie bei manchem Neu-Halter.


Als ich den Sachkundenachweis gemacht war, war vor mir eine älter Frau dran, mit der man auch ins Gespräch kam. Da sind mir schon teilweise die Fußnägel hochgegangen...sie hatte schon immer Hunde und Ihre Eltern und Großeltern, bla, bla. Was dieser Behördenschei** soll...

Was soll ich sagen. Der Amtsarzt meinte, dass wäre die erste gewesen, die er durchfallen lassen hat. Und der war wirklich sehr nett und hat jedes falsche Kreuzchen erläutert und war auch zu Diskussionen bereit, weil er manche "richtige" Antwort auch "komisch" fand. Aber die Olle ist durchrauscht.

Und zu Recht!
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 17:04
Benutzerbild von fons
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 11.04.2010
Ort: Dinklage
Beiträge: 90
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Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Zitat von FFN (oben aus dem Link):
Zitat:
"Der Sachkunde-Nachweis und die Informationen über Halter und Hund werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht, also im Laufe des Jahres 2013.

Zudem müssten nur Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen.
Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten hat, braucht dies nicht zu tun.

Das Gesetz wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Zuständig für die Einhaltung sind dann die Gemeinden."
Was heißt das jetzt genau für z.B. mich? Unser Butkus ist mein erster Hund!
Wir haben ihn seit Juli 2010.
Wenn das Gesetz erst 2013 kommt, habe ich ihn ja schon über zwei Jahre.
Oder wie darf ich das verstehen?

Geändert von Grazi (15.02.2011 um 07:57 Uhr) Grund: Zitat besser kenntlich gemacht
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  #4 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 17:19
Benutzerbild von Mr. Schnullerbacke
TzeTze Halter
 
Registriert seit: 17.01.2011
Ort: Pfalz
Beiträge: 438
Images: 3
Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Zitat:
Zitat von fons Beitrag anzeigen
Zitat von FFN (oben aus dem Link):

Zitat:
"Der Sachkunde-Nachweis und die Informationen über Halter und Hund werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Pflicht, also im Laufe des Jahres 2013.

Zudem müssten nur Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde nachweisen.
Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre gehalten hat, braucht dies nicht zu tun.

Das Gesetz wird jetzt in den Landtag eingebracht und soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Zuständig für die Einhaltung sind dann die Gemeinden."
Was heißt das jetzt genau für z.B. mich? Unser Butkus ist mein erster Hund!
Wir haben ihn seit Juli 2010.
Wenn das Gesetz erst 2013 kommt, habe ich ihn ja schon über zwei Jahre.
Oder wie darf ich das verstehen?
Würde ich erstmal genauso verstehen. Allerdings bin ich in dieser Hinsicht nicht wirklich kapitelfest
Schätze mal, da werden noch weitere Meinungen kommen
__________________
LG Volker und die Backe


Menschen mit Hundehintergrund sind gesellschaftlich kaum integrierbar... (Achim Achilles )^^

Je mehr ich von den Menschen sehe, umso lieber habe ich meinen Hund (Friedrich d. Große)

Geändert von Grazi (15.02.2011 um 07:58 Uhr) Grund: Zitat im Zitat besser kenntlich gemacht
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  #5 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 16:18
Benutzerbild von Cira
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 14.10.2010
Beiträge: 1.883
Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Endlich mal was Vernünftiges.
Hoffentlich macht das auch so die Runde durch die anderen Bundesländer.

...
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Linda

Empfehlenswerte Hundeliteratur:
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 07:02
Benutzerbild von jawoll
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 08.02.2011
Ort: Ostholstein
Beiträge: 253
Images: 2
Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Nee. Chip soll schon sein. Vermutlich sind zwei Dinge durcheinander geraten. Soweit ich weiß sind Tattoos nicht mehr zugelassen.

@Peppi:
Ich hab das schon verstanden mit den 33ern.
Der Teletacker wird noch immer eingesetzt. Aber heimlich. Im Wald dann, oder wo die Leute nicht beobachtet werden können. Stachler werden auch gern außerhalb des Platzes getragen. "Er zieht sonst so." "Dann machen Sie etwas falsch."
Leider ist dann das Gespräch beendet. Manchmal werden die Leute auch frech und drohen mir. Fluchen ist das geringste Übel.

Besser, auf Dauer passiert etwas, als gar nicht. Man muss ja mit kleinen Dingen zufrieden sein.
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Für die Welt bist Du irgendjemand. Aber für irgendjemanden bist Du die Welt.
-- Erich Fried
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  #7 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 10:51
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Hundeverordnung Niedersachsen

Zitat:
Zitat von jawoll Beitrag anzeigen
Man muss ja mit kleinen Dingen zufrieden sein.
Das hast Du wahrscheinlich recht. Also weiter an das Gute glauben!

Die Sonne scheint!
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