![]() |
|
|
|||
![]() Nix! ![]() "(...)Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) liege vor, weil der Bürger, der sich in Ausübung seines grundrechtlich geschützten „Rechts auf Rausch“ berauschen wolle,(...)" Quelle: http://www.suchtmittel.de/info/cannabis/001417.php So, wer hat noch nie Drogen genommen ![]() |
|
|