Zitat:
Zitat von AlHambra
Aber mittlerweile sind wir ja alle alt und vernünftig !
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Nix!
"(...)Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) liege vor, weil der Bürger, der sich in Ausübung seines
grundrechtlich geschützten „Rechts auf Rausch“ berauschen wolle,(...)"
Quelle:
http://www.suchtmittel.de/info/cannabis/001417.php
So, wer hat noch nie Drogen genommen