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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 10:27
Benutzerbild von Donni
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt.

Also müsste normalerweise jeder der mal mit dem Hund gehen könnte alle Papiere und Prüfungen machen mit dem Hund. Das ist deutsche Rechtssprechung leider

Denke aber das wenn es zur Kontrolle kommen sollte und die betroffene Person dem OA freundlich mitteilt das der Hundehalter grad krank ist etc und der Hund ja Gassi gehen muss dann drücken die normal die Augen zu.
Nur von der Leine lassen würd ich persönlich dann vielleicht nicht unbedingt riskieren wollen...
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Alt 28.12.2010, 10:42
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt.
Richtig, genau so ist es...

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
Also müsste normalerweise jeder der mal mit dem Hund gehen könnte alle Papiere und Prüfungen machen mit dem Hund. Das ist deutsche Rechtssprechung leider
Nix leider! ZUM GLÜCK!!!
Duke wäre fast einem Rottweiler zum Opfer gefallen, weil sein Halter seine Mutter mit ihm gehen läßt, die den garnicht halten kann!
Zum Glück hat er eine Maulschlaufe getragen und konnte nicht zubeißen, sonst hätte das ein schlimmes Ende genommen!
Der Rotti hat nur auf eine Gelegenheit gewartet sich Duke zu schnappen.
Bei dem Mann hatte er keine Chance, aber die Frau konnte den nicht halten und da hat er immer die Klappe ganz weit aufgerissen, bis zu dem Tag, an dem er sich losgerissen hat und quer über eine viel befahrene Strasse geschossen kam und sich auf Duke gestürzt hat.
Die Frau durfte, rechtlich gesehen, garnicht mit dem Hund gehen!

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
Nur von der Leine lassen würd ich persönlich dann vielleicht nicht unbedingt riskieren wollen...
Das ist auch verboten, also wäre dann Leinenpflicht angesagt.
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Liebe Grüße
Nadine & Duke
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Alt 28.12.2010, 13:40
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt...

Dann müßte Gusti ja einen Maulkorb tragen? Den habe ich ja nicht einmal...
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LG Simone
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 13:45
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Ich habe nun beim OA hier angerufen. Laut dem OA muss der Halter zum einen eine Haltergenehmigung haben (das geht somit über den normalen Sachkundenachweis hinaus) und er muss mit Gusti den Wesenstest gemacht haben, um ihn ohne Leine/Maulkorb führen zu dürfen. Dann darf ja im Grunde niemand mit Gustav spazieren gehen... Das ist aber ätzend.
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LG Simone
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Alt 28.12.2010, 17:14
Sanny
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Wer denkt sich denn nur solche Gesetze aus?!
Da darf ja niemand mal krank werden oder ohne den Hund in Urlaub fahren...
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Alt 28.12.2010, 17:47
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Frag am besten das zuständige Vetreinärmat und/oder Ordnungsamt.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 22:25
Benutzerbild von Donni
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Ja laut Gesetz darf niemand außer dir deinen Hund führen, es sei denn die Person hat ebenso Sachkundenachweis + Wesenstest mit deinem Hund abgelegt.
Das ist leider deutsche Rechtssprechung

Meine zuständige Amtstierärztin sagte mir aber bei meinem Sachkundetest und leckerem Kaffee im Anschluss, dass im Krankheitsfall der Tierschutz nicht vernachlässigt werden dürfte, sprich der Hund gassi gehen muss und dann das OA auch mal die Augen zudrückt...
Wenn du Personen hast die häufiger mal in die Verlegenheit kommen Gusti auszuführen dann sollten sie vielleicht doch Sachkundenachweis und Wesenstest erfüllen.
Hab auch in den sauren Apfel gebissen und für Donni 3x geblecht aber somit zumindest immer wen der in Notfällen den Dicken schuppsen darf

@Nadine&Duke: Das Besitzer der Listenhunde Auflagen erfüllen müssen und alle dem Hund eventuell mal ausführende Personen ebenso, find ich nicht zum glück sonder reine Abzocke!
In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen.
Und nur weil jemand die nötigen Papiere besitzt heißt es auch noch lange nicht das er automatisch den ausreichenden "Verstand" dazu hat. Ist ja bei manchem autofahrer leider auch nicht anders...
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  #8 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 08:01
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.

Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht.

Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren

Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen.
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  #9 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 10:44
Benutzerbild von Nadine & Duke
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen.
Dann bist Du leider falsch informiert.
Er steht in Bayern, Brandenburg, Hamburg und NRW auf Liste 2 und in Hessen wird nicht nach Listen unterschieden, da gibts nur eine und da steht er ebenfalls drauf.

Nach dem Vorfall durfte sie auch nicht mehr mit ihm gehen, lt OA.
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Liebe Grüße
Nadine & Duke
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