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Alt 28.12.2010, 10:27
Benutzerbild von Donni
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt.

Also müsste normalerweise jeder der mal mit dem Hund gehen könnte alle Papiere und Prüfungen machen mit dem Hund. Das ist deutsche Rechtssprechung leider

Denke aber das wenn es zur Kontrolle kommen sollte und die betroffene Person dem OA freundlich mitteilt das der Hundehalter grad krank ist etc und der Hund ja Gassi gehen muss dann drücken die normal die Augen zu.
Nur von der Leine lassen würd ich persönlich dann vielleicht nicht unbedingt riskieren wollen...
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