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Duke wäre fast einem Rottweiler zum Opfer gefallen, weil sein Halter seine Mutter mit ihm gehen läßt, die den garnicht halten kann! Zum Glück hat er eine Maulschlaufe getragen und konnte nicht zubeißen, sonst hätte das ein schlimmes Ende genommen! Der Rotti hat nur auf eine Gelegenheit gewartet sich Duke zu schnappen. Bei dem Mann hatte er keine Chance, aber die Frau konnte den nicht halten und da hat er immer die Klappe ganz weit aufgerissen, bis zu dem Tag, an dem er sich losgerissen hat und quer über eine viel befahrene Strasse geschossen kam und sich auf Duke gestürzt hat. ![]() Die Frau durfte, rechtlich gesehen, garnicht mit dem Hund gehen! Das ist auch verboten, also wäre dann Leinenpflicht angesagt.
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Liebe Grüße Nadine & Duke ![]() |
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Dann müßte Gusti ja einen Maulkorb tragen? ![]()
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LG Simone ![]() |
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Ich habe nun beim OA hier angerufen. Laut dem OA muss der Halter zum einen eine Haltergenehmigung haben (das geht somit über den normalen Sachkundenachweis hinaus) und er muss mit Gusti den Wesenstest gemacht haben, um ihn ohne Leine/Maulkorb führen zu dürfen.
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LG Simone ![]() |
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Frag am besten das zuständige Vetreinärmat und/oder Ordnungsamt.
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Ja laut Gesetz darf niemand außer dir deinen Hund führen, es sei denn die Person hat ebenso Sachkundenachweis + Wesenstest mit deinem Hund abgelegt.
Das ist leider deutsche Rechtssprechung ![]() Meine zuständige Amtstierärztin sagte mir aber bei meinem Sachkundetest und leckerem Kaffee im Anschluss, dass im Krankheitsfall der Tierschutz nicht vernachlässigt werden dürfte, sprich der Hund gassi gehen muss und dann das OA auch mal die Augen zudrückt... Wenn du Personen hast die häufiger mal in die Verlegenheit kommen Gusti auszuführen dann sollten sie vielleicht doch Sachkundenachweis und Wesenstest erfüllen. Hab auch in den sauren Apfel gebissen und für Donni 3x geblecht aber somit zumindest immer wen der in Notfällen den Dicken schuppsen darf ![]() @Nadine&Duke: Das Besitzer der Listenhunde Auflagen erfüllen müssen und alle dem Hund eventuell mal ausführende Personen ebenso, find ich nicht zum glück sonder reine Abzocke! In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen. Und nur weil jemand die nötigen Papiere besitzt heißt es auch noch lange nicht das er automatisch den ausreichenden "Verstand" dazu hat. Ist ja bei manchem autofahrer leider auch nicht anders... ![]()
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"Es ist leichter ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!" (Albert Einstein) |
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Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.
Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht. Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren ![]() Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen. |
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Er steht in Bayern, Brandenburg, Hamburg und NRW auf Liste 2 und in Hessen wird nicht nach Listen unterschieden, da gibts nur eine und da steht er ebenfalls drauf. Nach dem Vorfall durfte sie auch nicht mehr mit ihm gehen, lt OA.
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Liebe Grüße Nadine & Duke ![]() |
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