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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Meines Wissens muss jeder der Gassi geht "Sachkunde" besitzen.
Maulkorbbefreiung macht man für den Hund (also auf das Tier bezogen), Leinenbefreiung muss jeder Mensch machen, der mit dem Hund rausgeht und ihn ableinen will. |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt.
Also müsste normalerweise jeder der mal mit dem Hund gehen könnte alle Papiere und Prüfungen machen mit dem Hund. Das ist deutsche Rechtssprechung leider Denke aber das wenn es zur Kontrolle kommen sollte und die betroffene Person dem OA freundlich mitteilt das der Hundehalter grad krank ist etc und der Hund ja Gassi gehen muss dann drücken die normal die Augen zu. Nur von der Leine lassen würd ich persönlich dann vielleicht nicht unbedingt riskieren wollen...
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"Es ist leichter ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!" (Albert Einstein) |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Also ich kenne es auch so, dass der Wesenstest für den Hund gilt. Aber der Sachkundenachweis nur für den jenigen, der ihn macht.
Sprich deine Bekannten müssten um mit Gustav spazieren zu gehen eine Sachkundenachweis haben. |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Zitat:
Zitat:
Duke wäre fast einem Rottweiler zum Opfer gefallen, weil sein Halter seine Mutter mit ihm gehen läßt, die den garnicht halten kann! Zum Glück hat er eine Maulschlaufe getragen und konnte nicht zubeißen, sonst hätte das ein schlimmes Ende genommen! Der Rotti hat nur auf eine Gelegenheit gewartet sich Duke zu schnappen. Bei dem Mann hatte er keine Chance, aber die Frau konnte den nicht halten und da hat er immer die Klappe ganz weit aufgerissen, bis zu dem Tag, an dem er sich losgerissen hat und quer über eine viel befahrene Strasse geschossen kam und sich auf Duke gestürzt hat. Die Frau durfte, rechtlich gesehen, garnicht mit dem Hund gehen! Das ist auch verboten, also wäre dann Leinenpflicht angesagt.
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Liebe Grüße Nadine & Duke |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Warum muss dann ein Hund, der von Besitzer A zu Besitzer B übers Tierheim wechselt, nochmals die Leinen- und Maulkorbbefreiung mit dem neuen Besitzer machen?
Das hab ich jetzt schon so oft gehört und gelesen.
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Liebe Grüße Nadine & Duke |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Zitat:
Oh, davon habe ich noch nichts gehört. Dann nehme ich meine Aussage von eben zurück. Kannte das nur mit dem "erneuten" Sachkundenachweis für den neuen Besitzer. |
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AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Zitat:
Ich glaub, sowas kann man wohl nur übers OA 100% sicher herausbekommen.
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Liebe Grüße Nadine & Duke |
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