![]() |
|
|
|
|
|||
|
Meines Wissens muss man sogar am Gartentor darauf hinweisen, zumindest in NRW.
|
|
|||
|
Zitat:
Mir wurde von einem DPD Fahrer erklärt daß ich dann auch noch eine Klingel außerhalb brauch, weil er in dem Fall das Grundstück ja auf eigene Gefahr betreten würde. Wäre kein Schild am Tor und auch keine Klingel draußen und der Postbote würde gebissen werden dann wäre ich Haftbar, hab ich ein Schild dran und er betritt das Grundstück dann ist er selber schuld |
|
|||
|
Zitat:
Das schützt nicht per se vor Strafe! Verpflichtet ist schon mal gar keiner so ein Schild aufzuhängen... Hier mal ein Gerichtsurteil "Warnung vor dem Hund" Jeden Grundstueckseigentuemer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren fuer einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstuecks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere fuer den Grundstueckseigentuemer, von dessen Grundstueck aufgrund besonderer Umstaende - hierzu gehoert auch das uneingeschraenkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstueck - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstueck gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstueckseigentuemer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb,weil er seine Sorgfaltspflichten gegenueber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, Zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder haeufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlaegt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt. LG Memmingen Az. 1 S 2081/93 |
|
||||
|
Ich denke dieses Urteil bezieht sich auf einen bereits auffällig gewordenen, als bissig eingeordneten Hund.
IMO ist ein Hundehalter allerdings haftbar, wenn selbst bei einem Einbruch der Täter gebissen wird. Nur werden dir in diesem Fall als Hundehalter keine weiteren Sanktionen drohen als Schmerzensgeld u.ä.
__________________
Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
|
|||
|
Zitat:
|
|
|||
|
Weiss ich nicht, sonst hätte ich
a) anders formuliert b) die Quelle gleich mitgepostet
|
|
||||
|
Vorsicht gefährliches Halbwissen
![]() (kleiner Scherz am Mittag) Die Gesetze dazu sind wie immer von Bundesland und zudem von Kreisstadt zu Ort verschieden. Allgemein gilt: Unbefriedetes Besitztum: also ohne feste Umzäunung oder abgesperrtem Tor oder Tür ist mit einem Warnschild auszustatten. Die Hunde dürfen hier lediglich beaufsichtigt gehalten werden, trotz Warnschild. Befriedetes Besitztum: eingezäuntes, ersichtliches Grundstück, unüberwindbarer Zaun und geschlossenes Tor oder Tür. Hier ist kein Schild nötig, da das befriedete Besitztum ohne Einwirkung von aussen nicht betretbar ist. Dies heisst, hier herrscht Eigentumsrecht und somit ist jeder verpflichtet, hier nicht unbefugt diese Grundstück zu betreten, weder der Briefträger oder andere Personen. Die Befriedung muss aber so beschaffen sein, das ein Hund diese nicht überwinden oder untergraben kann. ABER: Ein Hund darf einen Eindringling zwar verbellen, jedoch nicht beissen. Ob Warnschild oder nicht, du haftest dann in jedem Falle. Bei einem Beissunfall /Sturz durch den Hund etc wird unabhängig von örtlichen Vorschriften nach dem in ganz Deutschland gültigen StGB entschieden. Bei einem Beißunfall auf einem eingefriedetem Grundstück z.B. nach § 230 StGB. Ich habe auch (ernsthafte !) Schilder an Tür und Tor, obwohl keiner meiner Hunde beisst, aber immerhin Samson Fremde verbellt und stellt. Ach so - die Gerichte unterscheiden sehr wohl zwischen Scherzschildchen (ich bin in 5 Sekunden am Tor, und Du ?!) und ernsten Texten !
__________________
Dominique mit Aisha und Samson Ein Problemhund hat nur ein Problem - den Menschen. Geändert von AlHambra (05.01.2011 um 13:52 Uhr) |
|
||||
|
Zitat:
Danke für die Aufklärung.
__________________
Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
![]() |
|
|