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Ich hänge mir kein Warnschild an die Tür, warum auch soll ich Eindringliche oder Unerwünschte Leute warnen?
![]() Damit sie wissen wer auf sie wartet oder vielleicht schon vorher mal etwas über den Zaun werfen damit die Hunde müde werden?? ![]()
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Viele Grüße, Sina mit Paul __________________________ Und alle im Herzen die über den Regenbogen gegangen sind! Die Natur legt den Grund, der Mensch formt den Hund! |
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Hallo Buddy9
Versuch mal bei Hans Jörg der macht super Schilder aus VA und auch nach Wunsch. * http://www.edelstahl-koenig.de |
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Gib mal Bordeauxdogge+Warnschild ein bei Google...dann bekommst du diesen Link hier:
http://www.amazon.de/gp/product/B001...M557SAR87KPG3C und das ist nur ein Warnschild, soll 9.99Euro kosten ![]() ![]() |
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Manche sind so dreist oder dumm die machen sich keine Gedanken wenn sie ein Grundstück betreten und den Ärger hat der Hundehalter . Die Meinung vin Sylvia ist auch richtig . Wer gewarnt ist und trotzdem rein will kann sich maßnahmen überlegen . Auch nicht gut . Das schild find ich Klasse .
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Grüße Thomas ![]() ![]() |
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Meines Wissens muss man sogar am Gartentor darauf hinweisen, zumindest in NRW.
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Mir wurde von unserem OA gesagt, dass es meine Pflicht sei, darauf hinzuweisen das Hunde anwesend sind. Und wenn mal ein Zwischenfall passieren sollte, so das der Hund beißt, sagte mir das OA, dass man mir nichts könne. Da ich darauf hingewiesen habe! Schließlich sei betreten auf eigene Gefahr! So das OA.
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Liebe Grüße Nessie und die zwei Franzosen |
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Mir wurde von einem DPD Fahrer erklärt daß ich dann auch noch eine Klingel außerhalb brauch, weil er in dem Fall das Grundstück ja auf eigene Gefahr betreten würde. Wäre kein Schild am Tor und auch keine Klingel draußen und der Postbote würde gebissen werden dann wäre ich Haftbar, hab ich ein Schild dran und er betritt das Grundstück dann ist er selber schuld |
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Das schützt nicht per se vor Strafe! Verpflichtet ist schon mal gar keiner so ein Schild aufzuhängen... Hier mal ein Gerichtsurteil "Warnung vor dem Hund" Jeden Grundstueckseigentuemer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren fuer einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstuecks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere fuer den Grundstueckseigentuemer, von dessen Grundstueck aufgrund besonderer Umstaende - hierzu gehoert auch das uneingeschraenkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstueck - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstueck gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstueckseigentuemer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb,weil er seine Sorgfaltspflichten gegenueber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, Zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder haeufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlaegt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt. LG Memmingen Az. 1 S 2081/93 |
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