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Das tut mir wirklich sehr leid für Euch, Sheera.
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Linda ![]() Empfehlenswerte Hundeliteratur: http://www.amazon.de/Hunde-sind-ande...9632424&sr=1-2 |
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@ Uwe
Da du ja noch nicht in dem "internen Bereich" schreiben kannst, möchte ich dich hier um die Beantwortung folgender Fragen bitten. Ich bin mir sicher das du diese Fragen bereits kennst und mitbekommen hast, dass ich von allen bisher angeschriebenen Stellen Null Aussagekräftige Antworten erhalten habe. Es wäre also super nett wenn du dich mit deinem "alten" Wissensstand dazu äußern würdest... Das interessiert übrigens ein paar Leute mehr!! 1. Ist es zwingend für alle Molosser das Sie nur noch zur Zucht eingesetzt werden dürfen, wenn Sie ED ausgewertet sind oder gibt es einen "Bestandsschutz" für Tiere die vor dem 28.03.2010 die ZVP bestanden haben? 2. Muß für eine ZVP (ab dem 28.03.'10) die Auswertung der ED dem abnehmenden Richter vorliegen bzw. muß diese Auswertung in der Ahnentafel eingetragen sein? 3. Muß dementsprechend in einer Deckmeldung und Wurfmeldung, die online und/oder im UR veröffentlicht wird, die Angaben zur HD und ED eingetragen sein? 4. Falls das ED-Ergebnis bei bereits mehrfach eingesetzten Zuchttieren nun ED II wäre, muss dann der Verein zusammen mit dem VDH ein Zuchtprogramm erarbeiten, bevor dieser Hund/Hunde wieder zur Zucht verwandt werden dürfen? Muß es dann eine absolute Nachzuchtkontrolle geben? Müßte dann bei der Nachzuchtkontrolle darauf geachtet werden, dass alle Welpen aus diesem Wurf geröngt + ausgewertet werden und mind. 76 % ohne Befund sind? Ist die Aussage richtig: "Nicht aussagefähig sind Ergebnisse bei der Nachzuchtkontrolle, wenn Welpen verstorben sind und somit der Prozentsatz von 76 % nicht mehr haltbar ist." Nun bin ich gespannt ob und was du mir sagen kannst?! Susanne |
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Man möchte doch schließlich die Rasse verbessern und das geht nur mit definitiv nachweisbaren gesunden Hunden.
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Liebe Grüße Nadine & Duke ![]() |
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![]() Was tun mit einem "ausgemusterten" Hund? Kostet der nicht nur Geld und hat schon genug gekostet? Oder doch einen Teil zurück holen, durch einen oder zwei Würfe/ Deckakte? Weil es ja so eine tolle Linie ist, oder der Hund ein so tolles Wesen hat? ![]() War letztens auf ner Seite eines Deckrüden (hat schon 2 mal ran dürfen), dort steht, daß er gerade nicht eingesetzt wird, da in den 2 Würfen ein Hund mit Epilepsie aufgefallen ist und die Nachzuchtbewertung/ Untersuchungen erst abgewartet werden. Das nenn ich mal ehrlich. Aber wieviele würden so die Hose runter lassen? ![]() Deinen Zuchtgedanken kann ich mich nur anschließen, glaube aber, daß die Realität anders aussieht?
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“Wer nicht genießt ist ungenießbar" -Konstantin Wecker- |
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Aber wenn ich jemals wieder einen Hund holen würde und der käme vom Züchter, dann würde ich mir einen suchen, der pinibel auf die Gesundheit und das Wesen seiner Tiere achtet und ausschließlich die gesündesten Hunde zur Zucht nimmt, die klar im Wesen sind. Auch das gibt mir keine 100%ige Garantie einen gesunden Hund zu bekommen, ich weiß, aber ich fühl mich dabei besser. Habe einmal einen Hund beim Vermehrer geholt, weil ich mich hab überreden lassen, mit hinzufahren und dann nicht mehr ohne Duke gehen konnte... Passiert mir nicht nochmal... ![]()
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Liebe Grüße Nadine & Duke ![]() |
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@susanne
"1. Ist es zwingend für alle Molosser das Sie nur noch zur Zucht eingesetzt werden dürfen, wenn Sie ED ausgewertet sind oder gibt es einen "Bestandsschutz" für Tiere die vor dem 28.03.2010 die ZVP bestanden haben? 2. Muß für eine ZVP (ab dem 28.03.'10) die Auswertung der ED dem abnehmenden Richter vorliegen bzw. muß diese Auswertung in der Ahnentafel eingetragen sein? 3. Muß dementsprechend in einer Deckmeldung und Wurfmeldung, die online und/oder im UR veröffentlicht wird, die Angaben zur HD und ED eingetragen sein? 4. Falls das ED-Ergebnis bei bereits mehrfach eingesetzten Zuchttieren nun ED II wäre, muss dann der Verein zusammen mit dem VDH ein Zuchtprogramm erarbeiten, bevor dieser Hund/Hunde wieder zur Zucht verwandt werden dürfen? Muß es dann eine absolute Nachzuchtkontrolle geben? Müßte dann bei der Nachzuchtkontrolle darauf geachtet werden, dass alle Welpen aus diesem Wurf geröngt + ausgewertet werden und mind. 76 % ohne Befund sind? Ist die Aussage richtig: "Nicht aussagefähig sind Ergebnisse bei der Nachzuchtkontrolle, wenn Welpen verstorben sind und somit der Prozentsatz von 76 % nicht mehr haltbar ist." Nun bin ich gespannt ob und was du mir sagen kannst?!" Der zuständige Dachverband gibt folgendes vor: "Rassehunde-Zuchtvereine, in deren Zuchtbestand ED vorkommt.........." und ausserdem noch "Eine Zuchtverwendung von Hunden mit ED -Grad 3 ist untersagt........" Hier steht nix von Bestandschutz. Die Frage die sich daraus ergibt lautet: Wie stellt ein Rassehunde Zuchtverein fest ob im Zuchtbestand ED vorkommt? und: Wie wird festgestellt, ob ein Hund ED 3 hat? Das Argument der Hund hat kein ED weil er nicht getestet wurde ist schon etwas merkwürdig soll aber schon gebracht worden sein. Noch zu beachten wäre hier eine andere Vorgabe des zuständigen Dachverbandes in der es heißt, daß Mitgliedsvereine Änderungen der Ordnungen des Dachverbandes binnen 24 Monaten nach Inkrafttreten in die vereinseigenen zu übernehmen haben. (Inkrafttretung war hier im Juni 2009) Also das neue Argument des ZL im ***: Es muss nix geändert werden, wir haben noch Zeit. Heißt im Klartext Im schlimmsten Fall muss erst ab Juni 2011 nach der gültigen Vorgabe des Dachverbandes verfahren werden.Wie mit bestehenden Beständen zu verfahren ist kann ich nicht sagen evtl. kann der betroffene Verein seine bestehenden Bestände von der Regelung ausnehmen. Unter dem oberen Hintergrund müsste die nächste MV des ***über umfangreiche Änderungen der ZO befinden, wenn nicht stehen danach umfangreiche vorläufige Änderungen der ZO durch den vorstand an welche dann auf der nächsten MV entgültig abgesegnet werden müssten. Für Hunde die nach Juni 2011 für die Zucht verwendet werden dürfte meiner Meinung nach die Vorgabe des Dachverbandes voll greifen. Aber es gibt doch noch ganz andere interessante Fragen. Z.B. Der Herausgeber einer mehrfach ( sagen wir 3 mal )im Jahr erscheinenden Publikation lässt sich diese im voraus bezahlen. Nach der 1. Ausgabe kündigt er folgendes an: Die 2.Ausgabe entfällt dafür wird die 3.Ausgabe eine Doppelausgabe. Die angekündigte Doppelausgabe fällt in keinster Weise umfangreicher aus, als alle bis dahin jemals publizierten Ausgaben. Frage: Ist der Herausgeber zur Erstattung der Gebühr für welche er keine Leistung erbracht hat verpflichtet? Hat er sich gar strafbar gemacht? Welche Möglichkeiten gibt es diesen "Fehler" zu bereinigen? Wer kennt hierzu eine Antwort? Uwe |
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