Herbstgold |
27.01.2011 21:16 |
AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?
Zitat:
Zitat von HeikesMona
(Beitrag 259326)
Du kannst ja einen Rückruf vereinbaren ;-)
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Schon versucht. Nur ich bin tagsüber eben nur auf Handy erreichbar, weil ich nicht zu Hause neben meinem Telefon sitze.
Zitat:
Zitat von Monty
(Beitrag 259396)
vielleicht klappt es per mail? Irgendwer ist immer im Innendienst und weiß vielleicht auch Antwort.
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Das ist eine Behörde, vielleicht wissen trifft es ziemlich gut :D
Aber ich bin schon ein Stück weiter, kommenden Montag soll der zuständige Amtsveterinär ab 10:00 Uhr telefonisch erreichbar sein.
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