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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 17:18
Benutzerbild von Herbstgold
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Standard § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Hallo ihr Lieben,

ich benötige wegen unvorhergesehener Umstände am besten vorgestern die Bescheinigung nach § 11 TSchG. Das nächste Seminar von Deutschen Tierschutzbund findet jedoch erst im April und dann auch noch im tiefsten Bayern statt. Zu spät und ehrlich gesagt, auch zu weit.

Nun habe ich jedoch bereits den "kleinen" Sachkundenachweis und halte sog.Listenhunde (wie ich diesen Ausdruck ätzend finde) schon als es diese Bezeichnung nun gar nicht gab.

Hat jemand von euch Erfahrung, ob dieser kleine Nachweis anerkannt wird, man also vielleicht direkt beim Veterinäramt (Kreis Mettmann) einfach eine Aufstockung zur Erlaubnis des § 11 machen kann?

Oder vielleicht einen guten Draht zu einem Amtsveterinär hier in der Nähe, mit dem man reden kann?

Danke für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 19:58
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Bahnhof!?????

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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 20:40
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Leider weiss ich nicht, wo Du lebst. In Berlin kann ich Dir eine Fachfrau empfehlen.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 21:06
Benutzerbild von HeikesMona
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Ich denke nicht, dass Du den Sachkubndenachweis so einfach umschreiben lassen kannst. Sachkundenachweis für Hunde der 20/40 Regelung meinst Du mit "klein" oder?
Der Sachkundenachweis ist ja eher dafür da, dass Du den Sachgemäßen Umgang mit Hunden unter beweis stellst. §11 benötigst Du u.A zum Vermitteln von Tieren/ Hunden (gehe davon aus, dass Du das meinst)oder wenn Du Tiere Züchten oder verkaufen möchtest. Zweierlei Schuhe! Ich denke Du kommst um den Tag, welcher ähnlich dem SK-Nachweis einer Schulung mit Anschließendem Prüfungsteil ähnelt, nicht rum. Wäre ja auch zu einfach!! Zumal der Spaß ja auch wieder Gelder in die Staatskasse bringt. ;-)
EDIT:
Habe Deinen Beitrag noch einmal gelesen, was bitte meinst Du mit "kleinem" SK??? Der vom TA kann es wohl nicht sein, denn Du hälst ja die in die Kategorie "gefährliche Hunde" eingestuften Rassen.

Hast Du mal so einen Ordner gesehen, den Du bekommst für Vorbereitung auf den §11? Das ist ein ordentlicher Schinken und die Fragen sind sehr viel Komplexer!
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Geändert von HeikesMona (23.01.2011 um 21:16 Uhr)
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Alt 23.01.2011, 22:17
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

@ Peppi:
§ 11 Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren - wird benötigt um z. B. ein Tierheim zu leiten.

@ AlHambra
Kreis Mettmann (steht da)

@ HeikesMona
Ja der kleine SK ist die Bescheinigung der Sachkunde durch von den Landestierärztekammern ausdrücklich autorisierte Tierärzte. Dieser gilt ja dann grundsätzlich für alle Hunde. Da ich einen sog. Anlage- bzw. Listenhund habe, wurde direkt der Wesenstest zur Maulkorb- und Leinenbefreiung mit abgenommen.

Der grosse ist der nach § 11. Soweit ich informiert bin, wird der kleine angerechnet, so dass man nur noch einen zusätzlichen Prüfungsteil absolvieren muss. Und natürlich muss das bezahlt werden.

Meine Frage war, ob einer von euch Erfahrung damit hat (also der Erweiterung), da ich bislang nur das komplette Seminar über den Deutschen Tierschutzbund gefunden habe.
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Alt 23.01.2011, 22:54
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Ich habe vor vielen Jahren (aber in Bayern) den Wisch für 50 DM gemacht. Damals ein dicker Fragenkatalog und einiges an Fachwissen sollte schon vorhanden sein und ein mündlicher Teil der etwa 30 Min. dauerte. Zuständig war damals der Amtstierarzt am Ort.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 23:15
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Also Mettmann ist nicht so weit von hier weg. Ich würde mich an Deiner Stelle mal mit dem Kreisvererinäramt in Düsseldorf in Verbindung setzen, dort bekommst Du die notwendigen Auskünfte. Ich musste meinen damals beim Kreiveterinärsamt ablegen, da waren zwei Amtsärzte und ein Hundetrainer anwesend.
Die können Dir da auch sagen, was auf Dich zu kommt und ob der "kleine" angerechnet wird.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 09:45
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Danke für eure Antworten. Dann werde ich mal weiter unserem Kreisveterinär hinterhertelefonieren *sfz*
Der ist nämlich irgendwie schwerer zu bekommen als der Papst und die von der Verwaltung haben irgendwie nicht so wirklich Ahnung, was ich von ihnen will.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 10:38
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Zitat:
Zitat von Herbstgold Beitrag anzeigen
Danke für eure Antworten. Dann werde ich mal weiter unserem Kreisveterinär hinterhertelefonieren *sfz*
Der ist nämlich irgendwie schwerer zu bekommen als der Papst und die von der Verwaltung haben irgendwie nicht so wirklich Ahnung, was ich von ihnen will.
Du kannst ja einen Rückruf vereinbaren ;-)
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  #10 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 21:29
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Zitat:
Zitat von HeikesMona Beitrag anzeigen
Du kannst ja einen Rückruf vereinbaren ;-)
vielleicht klappt es per mail? Irgendwer ist immer im Innendienst und weiß vielleicht auch Antwort.
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