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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2011, 08:45
Benutzerbild von Herbstgold
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Danke für eure Antworten. Dann werde ich mal weiter unserem Kreisveterinär hinterhertelefonieren *sfz*
Der ist nämlich irgendwie schwerer zu bekommen als der Papst und die von der Verwaltung haben irgendwie nicht so wirklich Ahnung, was ich von ihnen will.
__________________
Für immer in unserem Herzen: Pieselmann, Bella, Sammy und Pelle
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Alt 25.01.2011, 09:38
Benutzerbild von HeikesMona
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Zitat:
Zitat von Herbstgold Beitrag anzeigen
Danke für eure Antworten. Dann werde ich mal weiter unserem Kreisveterinär hinterhertelefonieren *sfz*
Der ist nämlich irgendwie schwerer zu bekommen als der Papst und die von der Verwaltung haben irgendwie nicht so wirklich Ahnung, was ich von ihnen will.
Du kannst ja einen Rückruf vereinbaren ;-)
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Mein Hund hört aufs Wort,
wenn ich sage komm her oder nicht,
dann kommt sie her oder nicht
und zwar sofort
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Alt 25.01.2011, 20:29
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Zitat:
Zitat von HeikesMona Beitrag anzeigen
Du kannst ja einen Rückruf vereinbaren ;-)
vielleicht klappt es per mail? Irgendwer ist immer im Innendienst und weiß vielleicht auch Antwort.
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2011, 21:16
Benutzerbild von Herbstgold
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Standard AW: § 11 Tierschutzgesetz - Anrechnung des Sachkundenachweises?

Zitat:
Zitat von HeikesMona Beitrag anzeigen
Du kannst ja einen Rückruf vereinbaren ;-)
Schon versucht. Nur ich bin tagsüber eben nur auf Handy erreichbar, weil ich nicht zu Hause neben meinem Telefon sitze.

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
vielleicht klappt es per mail? Irgendwer ist immer im Innendienst und weiß vielleicht auch Antwort.
Das ist eine Behörde, vielleicht wissen trifft es ziemlich gut

Aber ich bin schon ein Stück weiter, kommenden Montag soll der zuständige Amtsveterinär ab 10:00 Uhr telefonisch erreichbar sein.
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