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corso 05.02.2011 22:42

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Zitat:

Zitat von honey-bunny (Beitrag 260007)
Vielen Dank für die Glückwünsche.

Ja ich hoffe, sie kann ihr Hundeleben nun in vollen Zügen genießen....und müssen so eine Erfahrung wie vor nem Jahr nicht nochmal machen.

Übrigens, es stand wohl schon ein Termin fest an dem Kaja eingezogen werden sollte. Falls ich den WT diesen Monat nicht gemacht hätte. Wie furchtbar, nicht auszudenken, wenn die mir meine Püppy weg genommen hätten. Die sind doch nicht ganz sauber....

wie jetzt ,, du hast ihn von sich aus gemacht?

wir haben von der Stadt auch noch nichts bekommen....unserer ist jetz 19 mon.

vg

honey-bunny 06.02.2011 08:31

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Kaja ist jetzt mittlerweile ja schon 3. Wir mussten ganz normal den WT mit 18 Monaten machen. Ich wurde aber eine Woche nach dem WT angezeigt, dass mein Hund einen anderen gebissen hat, was überhaupt nicht wahr ist. Ich hatte 5 Zeugen, die andere keinen. Und trotzdem wurde unser Negativzeugnis dann eben befristet mit Maulkorb- und/oder Leinenpflicht bis 31.12.2010.
Jetzt mussten wir eben ein neues machen innerhalb eines Monats.

Isis78 06.02.2011 08:42

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Aber warum wollten sie den Hund denn einziehen??

Cira 06.02.2011 12:54

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Na dann ein herzliche Gewe! :ok:

...

honey-bunny 06.02.2011 16:47

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Zitat:

Zitat von Isis78 (Beitrag 261043)
Aber warum wollten sie den Hund denn einziehen??

Wenn der Hund kein gültiges Negativzeugnis hat, ist das "unerlaubte Haltung eines Kampfhundes" und der Hund wird eingezogen.

Isis78 06.02.2011 17:35

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Zitat:

Zitat von honey-bunny (Beitrag 261099)
Wenn der Hund kein gültiges Negativzeugnis hat, ist das "unerlaubte Haltung eines Kampfhundes" und der Hund wird eingezogen.


Ja, das ist schon klar. Aber Du hattest das NEgativzeugniss doch, wenn auch nur befristet oder hab ich da was falsch verstanden.
Oder stand von Amtswegen ein Termin zum Einzug des Hundes fest, weil das vorläufige Zeugniss nur bis 31.12.10 Gültigkeit hatte??:sorry:

honey-bunny 06.02.2011 18:11

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Ich hatte quasi einen Monat Zeit um den neuen WT zu machen. Bis 31.01.11. Hätte ich das nicht gemacht, dann hätten sie den Hund eingezogen.
Ich weiß nicht, ob die das generell so machen. Schätze, das ist Vorschrift.

Isis78 06.02.2011 18:37

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Richtig, für mich las es sich so, dass es unabhängig vom WT einen Termin zum Einzug der Hündin gegeben hätte :sorry:

Aber das ist ja nun ausgestanden, also nochmal GLÜCKWUNSCH :ok:

Monty 06.02.2011 21:13

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Zitat:

Zitat von honey-bunny (Beitrag 261102)
Ich hatte quasi einen Monat Zeit um den neuen WT zu machen. Bis 31.01.11. Hätte ich das nicht gemacht, dann hätten sie den Hund eingezogen.
Ich weiß nicht, ob die das generell so machen. Schätze, das ist Vorschrift.

Nein , das ist NICHT Vorschrift und war sehr kulant vom OA München.

Um einen Hund einzuziehen reicht der Beschluss des OA.
Danach kann der Halter am Verwaltungsgericht klagen und das dauert...der Hund ist der Leidtragende und sitzt dann monatelang im Tierheim.

Monty 06.02.2011 21:17

AW: Kaja hat bestanden!!
 
Zitat:

Zitat von honey-bunny (Beitrag 261099)
Wenn der Hund kein gültiges Negativzeugnis hat, ist das "unerlaubte Haltung eines Kampfhundes" und der Hund wird eingezogen.

Das ist ebenfalls Blödsinn, das Gesetz bzw. der entsprechende § wurde abgeschafft.


Änderung des Strafgesetzbuches: § 143 aufgehoben!

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18., ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006

Erstes Gesetz
über die Bereinigung von Bundesrecht
im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Vom 19.April 2006


Artikel 168
Änderung des Strafgesetzbuches

(450-2)

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2674), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die
Angabe zu § 143 wie folgt gefasst:

"§ 143 (weggefallen)".

2. Der § 143 wird aufgehoben.


Zur Erinnerung:

StGB § 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen
gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen
einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
§ 74a ist anzuwenden.


Ich finde es ziemlich makaber wie wenig selbst Halter von gelisteten Hunden sich auskennen...sehr traurig


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:01 Uhr.

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