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Rocky 23.12.2005 21:29

Es ist ein Zeichen unserer Zeit das .....
 
.... alle mit allem sofort zum Kadi rennen!

Hallo zusammen

Davon lebt eine ganze Industrie (Rechschutzversicherer, RA usw) mittlerweilen auch in Europa mehr als gut. Dabei wäre es so viel einfacher und unendlich kostengünstiger zuerst andere Mittel auszuschöpfen.

Das mit dem Züchtern eins auf den Latz knallen kann sehr schnell zu einem Rohrkrepierer werden! Ich kenne Fälle wo die Kläger am Schluss ganz schön dumm aus der Röhre kuckten und ich hätte meine rechte Hand gewettet, dass sie zu Ihrem Recht kommen!

Allerdings und das möchte ich festhalten, kenne ich die Faktenlage dieses Falles nicht und kann diesbezüglich auch keine Empfehlung oder eben nur eine zurückhaltende Empfehlung abgeben!

Freundlicher Gruss
Beat

Urs 23.12.2005 21:46

Zitat:

Zitat von morpheus
Hallo Urs,

ich denke, der von dir zitierte Fall ist nicht auf Caty übertragbar. Die Argumentation des BGH, dass ein Züchter nicht in jedem Fall für spätere Fehlentwicklungen des Hundes haftbar gemacht werden kann, erscheint mit durchaus nachvollziehbar. Im deutschen Schadensersatzrecht spielt der Begriff Schuld eine elementare Rolle. Kurz gesagt handelt derjenige zumindest fahrlässig, der die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht läßt. Und ohne den Fall hier genauer zu kennen (Kaufvertrag, zugesichert Impfungen, alter des Hundes), hat der "Züchter" möglicherweise gewisse Sorgfaltspflichten verletzt.

Ich persönlich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.

Hallo morpheus

ich stimme Dir auch zu (aber das Prinzip ist das selbe)wurde miteinander Gesprochen und schriftlich protokolliert... wie sieht der Kaufvertrag aus ..etc. du musst ihm eine schuld nachweisen.. ohne genau dokumentiert zu sein ist eine Beurteilung unmöglich ....

Jedoch muss ich sagen dass schon das Gewicht der Welpe so einiges aussagt

zum Beispiel von meinem Wurf (04Dez.05)

http://welpen.parseus.com/bilder/AUFZUCHTAB.htm

morpheus 23.12.2005 21:46

Zitat:

Zitat von Rocky
.... alle mit allem sofort zum Kadi rennen!

Ein verbeulter Kotflügel wäre für mich sicher kein zwangsläufiger Grund, aber wenn die eigene Marge oder monetäre Interessen wichtiger sind als das Leben eines Tieres, entwickle ich doch eine gewisse Lust zu streiten. Du nicht?

Rocky 23.12.2005 23:07

In diesem Fall kann ich das nicht ....
 
.... einfach so sagen da ich die Faktenlage nicht kenne!

Hallo Stefan

Natürlich finde ich es richtig gegen Misstände auch vor Gericht anzugehen.

Allerdings wäre es fatal Zantoboy zu raten einfach voll loszulegen. Ich habe diesbezüglich meine Bedenken angebracht und abgeraten. So ein Verlust ist nicht einfach zu verkraften, etwas Zeit vergehen zu lassen und die Gedanken neu zu sammeln ist bestimmt nicht schlecht. Wenn Zantoboy und ggfs. weitere Kläger sich an den richtigen Stellen beraten lassen und dann in Erwägung ziehen eine Klage einzureichen ist das in Ordnung. Er oder sie tragen schliesslich dann das Prozessrisiko selber. Und gerade wegen diesem Risiko würde ich nie einfach so aus der Ferne eine Klage gutheissen!

Freundlicher Gruss
Beat

Goofymone 24.12.2005 00:37

So wie Zantoboy verstanden habe, gibt es mehrere Kläger!! Und ich denke auch, dass sie sich zusammen schliessen sollten und dann den "Züchter" verklagen sollten!!! Ich drücke Euch auf alle Fälle die Daumen, dass die Gerechtigkeit siegt! Wenn es auch gleich zu spät für die armen Lebewesen ist!!!:traurig1:

Bullmastiff 24.12.2005 12:37

[QUOTE=Rocky Er oder sie tragen schliesslich dann das Prozessrisiko selber. Und gerade wegen diesem Risiko würde ich nie einfach so aus der Ferne eine Klage gutheissen!
Freundlicher Gruss
Beat[/QUOTE]
Hallo Beat,
leider ist es tatsächlich so wie Du schreibst, "aus der Ferne" kann man den Fall wirklich nur gefühlsmäßig aber nicht "substantiiert" betrachten.
Dabei sollte man die "Weisheiten" von Dieter Hildebrandt "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben, man muss auch mit der Justiz rechnen" oder von Graham Chapman "Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist" nicht aus den Augen verlieren.....
Gruß
Yves

Gerhard 24.12.2005 20:10

Wann sind denn die anderen Tiere verstorben? Es gibt Fristen einzuhalten. Ich kann nicht 1 Jahr nach Versterben des Tieres anfangen Klage einzureichen. Und ich wäre da vorsichtig, so eine Klage muss fundiert sein und gut vorbereitet und nach meinem Dafürhalten ist es außerordentlich wichtig, neben der guten fachlichen Qualifikation des Anwalts auch darauf zu achten, dass er sich mit Tieren sehr gut auskennt. Es ist nichts müßiger als seinem Anwalt alles Relevante der Tierzucht und Hundehaltung vorkauen zu müssen.

macJahn 25.12.2005 10:49

Allso ich würde mal mit der Ganzen sache Zum RA gehn ihm das vortragen und mal sehn was es sagt der kann sich dan alles Durchlesen und mal schauen was es so gibt und alls Tipp wenn du im ADAC bist kanst du dir Kostenlos ne rechtsberatung Hollen bei nen anwalt in deiner Nähe habe ich damals auch gemacht allso ich Ärger Mit Frau Simone K. hatte und mus sagen war danch O.k
Gruß Michael

Gerhard 27.12.2005 14:47

Es wird hier viel von einer Staube-Erkrankung geschrieben. Kenn ich nicht! Meint ihr eventuell Staupe?
Auf einen Amtstierarzt würde ich übrigens nicht hoffen. Wenn alles sauber ist, die Welpen relativ ordentlich gehalten werden und auch ein ausreichender Platz vorhanden ist, schreitet der mit Sicherheit nicht ein. Da müssen die Zustände schon derartig katastrophal sein, dass es zum Himmel stinkt, bis da mal Bewegung kommt. Habe mal jemanden eingeschaltet oder einzuschalten versucht wegen entsetzlicher Pferdehaltung (Halter hatte übrigens Pferdehaltungsverbot auf Lebenszeit), da wurde mir gesagt, da gehen wir nicht hin, da kriegen wir nur einen verpasst und außerdem, wenn die Pferde keine Hungerödeme haben!!!!


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