Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2005, 19:39
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard

Hallo Urs,

ich denke, der von dir zitierte Fall ist nicht auf Caty übertragbar. Die Argumentation des BGH, dass ein Züchter nicht in jedem Fall für spätere Fehlentwicklungen des Hundes haftbar gemacht werden kann, erscheint mit durchaus nachvollziehbar. Im deutschen Schadensersatzrecht spielt der Begriff Schuld eine elementare Rolle. Kurz gesagt handelt derjenige zumindest fahrlässig, der die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht läßt. Und ohne den Fall hier genauer zu kennen (Kaufvertrag, zugesichert Impfungen, alter des Hundes), hat der "Züchter" möglicherweise gewisse Sorgfaltspflichten verletzt.

Ich persönlich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.
__________________
Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2005, 21:46
Benutzerbild von Urs
Urs Urs ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Kharkiv
Beiträge: 491
Images: 29
Standard

Zitat:
Zitat von morpheus
Hallo Urs,

ich denke, der von dir zitierte Fall ist nicht auf Caty übertragbar. Die Argumentation des BGH, dass ein Züchter nicht in jedem Fall für spätere Fehlentwicklungen des Hundes haftbar gemacht werden kann, erscheint mit durchaus nachvollziehbar. Im deutschen Schadensersatzrecht spielt der Begriff Schuld eine elementare Rolle. Kurz gesagt handelt derjenige zumindest fahrlässig, der die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht läßt. Und ohne den Fall hier genauer zu kennen (Kaufvertrag, zugesichert Impfungen, alter des Hundes), hat der "Züchter" möglicherweise gewisse Sorgfaltspflichten verletzt.

Ich persönlich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.
Hallo morpheus

ich stimme Dir auch zu (aber das Prinzip ist das selbe)wurde miteinander Gesprochen und schriftlich protokolliert... wie sieht der Kaufvertrag aus ..etc. du musst ihm eine schuld nachweisen.. ohne genau dokumentiert zu sein ist eine Beurteilung unmöglich ....

Jedoch muss ich sagen dass schon das Gewicht der Welpe so einiges aussagt

zum Beispiel von meinem Wurf (04Dez.05)

http://welpen.parseus.com/bilder/AUFZUCHTAB.htm
__________________
Urs
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:00 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22