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![]() In Italien existiert seit dem 23.03.2009 keine Rasseliste mehr! Quelle: Hundeverordnung - Italienische Regierung Die Gemeinden sind für die Umsetzung der Verordnung zuständig. Sollte sich eine Gemeinde zu weit (zu strikt) aus dem Fenster lehnen, müsste man sich natürlich gerichtlich dagegen wehren.... Grundsätzlich haben Hundehalter in Italien folgende Pflichten: * Hund im Stadtgebiet sowie auf öffentlichen Plätzen (außer in ausgewiesenen Hundefreilaufgebieten) an max. 1,5 m langer Leine zu führen * MK (fest oder weich) mit sich führen und diesen aufziehen, falls eine Gefahr für Mensch oder Tier entsteht oder falls Ordnungshüter dazu auffordern * den Hund nur Personen anzuvertrauen, die ihn auch richtig führen können * einen Hund nur zu erwerben, nachdem man sich über körperliche und ethologische Eigenschaften sowie über die bestehende Bestimmungen informiert hat * sicherzustellen, dass der Hund ein angemessenes Verhalten an den Tag legt, um in seinem Umfeld mit Menschen und anderen Tieren zusammenzuleben (sprich: Alltagstauglichkeit) * im Stadtgebiet Kot aufzusammeln und Kottüten etc. mit sich zu führen Grüßlies, Grazi
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![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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