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Alt 26.02.2011, 10:56
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Privatier
 
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Standard AW: Mit DC in den Urlaub nach Bayern?

Eigendlich nur auf Anleinpflicht achten.Und darf nur vom Halter geführt werden...
Zitat:
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.......
Punkt Nr.6
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614

Ach: Wenn jemand explizit nach der rasse fragt, sag Tiroler Dogge und du wirst keine probleme haben .
__________________

Geändert von cane de presa (26.02.2011 um 11:05 Uhr)
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