![]() |
|
|
|
|
||||
|
Zitat:
Hast du Angst das euch das Ordnungsamt anzeigt, bzw. du angezeigt wirst wegen illegaler Haltung eines Kampfhundes? oder: Hast du Angst das dir wegen den Hund der Pachtvertrag des Gartens oder der Mietvertrag der Wohnung gekündigt wird? Zum 1. Punkt: Keine Bange Das Gesetzt wurde vor einigen Jahren schon abgeschafft, weil nie jemand danach verurteilt wurde schau selbst: http://www.hund-und-halter.de/module...50&page_id=215 Zum zweiten Punkt: Ist dein Hund im Mietvertrag genehmigt? Für den Pachtvertrag des Gartens dürfte seine Haltung unrelevant sein. |
|
|||
|
Zitat:
Das hier ist m.E. die Stelle: Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) § 121 (Halten gefährlicher Tiere) (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
|
![]() |
|
|