Zitat:
Zitat von susanneth
... dass ich illegal einen "Kampfhund" halten würde, bis zum 21.4. habe ich Zeit das Gegenteil zu beweisen ansonsten muss der Hund bis zum 30. abgeschafft werden.
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Ich bin mir nicht sicher was du meinst.
Hast du Angst das euch das Ordnungsamt anzeigt, bzw. du angezeigt wirst wegen illegaler Haltung eines Kampfhundes?
oder: Hast du Angst das dir wegen den Hund der Pachtvertrag des Gartens oder der Mietvertrag der Wohnung gekündigt wird?
Zum 1. Punkt: Keine Bange Das Gesetzt wurde vor einigen Jahren schon abgeschafft, weil nie jemand danach verurteilt wurde
schau selbst:
http://www.hund-und-halter.de/module...50&page_id=215
Zum zweiten Punkt: Ist dein Hund im Mietvertrag genehmigt? Für den Pachtvertrag des Gartens dürfte seine Haltung unrelevant sein.