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kein richter in deutschland oder sonstwo wird sich mit einem schwammigen dna-test zu frieden sein, und auch das genlabor wird darauf hinweisen MÜSSEN dass man so keine entgültige gewissheit bringen kann, da wie ich schon gesagt habe ein reinrassiger hund noch lange nicht als reinrassiger augewertet werden muss, sondern ein offensichtlich reinrassiger hund als mischling aller rassen erfasst werden kann die an seiner entstehung beteiligt waren, und da geht das problem schon los... außerdem gibt es genügend rassen von denen es gar keine dna-samples gibt, weil sie noch nicht erfasst wurden, oder weil sie schon ausgestorben sind. und jetzt stell dir das ganze mal mit mischlingen vor, da spielt kein gericht mit... solche dna-analysen werden genutzt um z.b. den ursprung bestimmter rassen nachzuvollziehen, wie z.b. bei old southern whites/american bulldogs, bei denen wissenschaftler größere genetische gemeinsamkeiten mit presas als mit festland-alanos gefunden haben. das wars dann aber schon. das gericht ist nicht dafür zuständig den ursprung einer jeden rasse zusammenzupuzzeln, nach dem motto, "ah ja wir haben hier etwas genetische ähnlichkeit mit dem bardino, hinzu kommt die mastiff-dna, und nicht zu vergessen der cane corso anteil, und irgendwas was wir nicht genau zurordnen können... ja das müsste dann ein presa sein? oder etwa doch nicht?" kein richter wird sich darauf einlassen, und sei er noch so ein großer kynologe... |
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