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AW: Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?
Hi,
laß dich nicht entmutigen. Das sind ganz normale (für deutsche Verhältnisse), formaljuristische Reaktionen / Vorgänge. Die Staatsanwaltschaft (StA) ist nur dazu verpflichtet Straftaten zu verfolgen, für deren Verfolgung ein sog. öffentl. Interesse besteht. Dieses besteht bei Körperverletzungsdelikten (KV) nur bei schwerer KV §226 StGB und/oder gefährlicher §224 StGB KV. Nicht aber bei "normaler" KV §223 StGB. D.h. für dich: hätter er bei seinem Angriff bspw. eine Waffe (Schlagstock etc.) benutzt, oder hättest Du eine Verletzung wie in §226 StGB beschrieben erlitten (Siechtum, Verlust d. Augenlichtes, Körperglieds etc.), dann hätte der StA ermitteln müssen, da öffentl. Interesse (+). Bei "normalen" KV - Delikten, dasselbe gilt auch für Beleidigung (spucken) und Sachbeschädigung (Jacke und Hund), mußt Du tätig werden. D.h. Du mußt ihn auf zivilrechtlichem Weg verklagen. Anwalt nehmen, und wenn der Vorfall, wie geschildert geschehen ist, dürfte es eine leichte Übung werden eine Verurteilung zu erwirken, Schmerzensgeld zu bekommen und ihm deine Anwaltskosten aufzuerlegen. |
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AW: Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?
Offener Brief an die entsprechenden Politiker auf Bundes sowie Landesebene, sowie sämtliche Redaktionen kritischer oder reisserischer Print und TV Medien.
Stand Up 4 Your Right! |
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AW: Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?
Muß man sich alles gefallen lassen?
Klares ja, auch wenn's Dir leider nicht weiterhelfen wird. Beginnst du eine "Pressekampagne" wird wohl ne Anzeige bez. Übler Nachrede o. was ähnliches geben, wenn der Herr dann noch nachweist das ihm Geschäfte gekündigt wurden aufgrund Deiner Aktivität kannst du den dadurch entstandenen Schaden auch noch an den Herrn überweisen. Germany 2011 and the insanity goes on. Nicht meine Welt, ich muß auch nur drin leben
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- Wenn die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt - |
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AW: Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?
Zitat:
ich meinte nicht den Typen zu nennen, sondern die Justiz Behörde, die meint, es bestünde kein öffentliches Interesse. Insbesondere JETZT, wo viele nach schärferen Strafen schreien (U-Bahn Prügler) würde ich genau da ansetzen und die Presse "anfüttern": kein Wunder was auf unseren Straßen passiert, wenn die Gerichte und Staatsanwaltschaften so entscheiden! |
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AW: Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?
Zitat:
Das geht natürlich, die Schlagzeile wäre Berliner Verhältnisse auch bei uns, Staatsanwaltschaft sieht sich bei Körperverletzungen nicht Zuständig. HH zu Freiwild erklärt, Staat erklärt HH zu Volgefreien Bei Bild käme noch folgendes hinzu. Muß es erst zerschlagene Schädel geben bevor Ihr ( der Staat ) reagiert?
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- Wenn die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt - |
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AW: Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?
Genauso!
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AW: Muss man sich eigentlich alles gefallen lassen?
.... schockierend und traurig wie Menschen miteinander umgehen.
Du must aber tatsächlich auf dem Privtweg klagen, die Staatsanwaltschaft hat diesbezüglich recht. Das ist übrigens fast überall so und natürlich für die Betroffenen nicht immer ganz nachvollziehbar. Ich kann die nicht empfehlen selber tätlich zu werden, Pressekampagnen sind zu oft ein lokaler Rohrkrepierer, nimm dir einen Anwalt und lasst dich erst einmal über deine Chancen vor Gericht aufklären. Recht zu haben und recht zu kriegen sind zweierlei Dinge und Emotionen völlig fehl am Platz, sie kosten höchsten viel Geld, dein Geld! Eine Schei**welt ist das manchmal, halt die Ohren steif. |
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