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NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...
Ist zwar schon älter, aber ich hab das in der Form noch nicht gelesen...
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMV14-2232.pdf krass... |
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AW: NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...
"Daneben gibt es die Kategorie der „großen Hunde“ (§ 11 Abs. 1
LHundG NRW; sog. 20/40er Hunde). Hier sind z.B. Hunde der Rassen Dobermann und Schäferhund, die in den Beißstatistiken häufig genannt werden, eingeordnet, sowie weitere Hunde aus der ehemaligen Anlage 2 zur LHV NRW, die nicht mehr über die Rassenzugehörigkeit erfasst werden. Für die Haltung solcher Hunde ist eine „feste Hand“ erforderlich und es ist die Sachkunde zum Umgang nachzuweisen. Auch dürfen diese Hunde nur von Personen gehalten werden, die zuverlässig sind.Letztlich enthält das LHundG NRW bestimmte Grundpflichten für alle Hundehalter. Dazu zählt z.B. die Pflicht, Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Das Gesetz bestimmt eine generelle Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr sowie ein Verbot der Aggressionsausbildung und -züchtung. Verstöße gegen die Halterpflichten können empfindlich geahndet werden. Das LHundG NRW ermöglicht es, einen Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro auszuschöpfen und bestimmte schwere Verstöße ggf. auch strafrechtlich zu ahnden." Zitat von Seite 5, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...MMV14-2232.pdf Wie ist das zu verstehen? Bzw. wie wird das getracked? Gibt es da ein 0815- Monitoring?
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“Wer nicht genießt ist ungenießbar" -Konstantin Wecker- |
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AW: NRW: Die ausführliche Stellungnahme nach 5 Jahren...
Uff... das muss ich erst mal verdauen...
Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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