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  #1 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 14:16
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Ärger mit Nachbarn

Zitat:
Zitat von troja Beitrag anzeigen
ja einfrieden ist pflicht ansonsten dürfen die hunde nicht in den garten.
Ne, das meinte ich nicht. Man muss baurechtlich seinen Grund und Boden eigentlich einfrieden...
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  #2 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 14:28
Benutzerbild von EmJoPu
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 27.04.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 208
Standard AW: Ärger mit Nachbarn

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ne, das meinte ich nicht. Man muss baurechtlich seinen Grund und Boden eigentlich einfrieden...
Es gab früher ja nie Probleme, dass die beiden Grundstücke eins waren. Sind ja Brüder Und die Mietparteien hatten nie Interesse den Garten zu nutzen.
Und ausserdem macht Johnny bei den anderen auch keinen AUfstand, wenn die reinkommen ja, dann ist aber auch gut. Kurz angeschlaagen, dass jemand das Grundstück betritt und fertig. Aber denen hört er nicht auf. Er merkt halt auch, dass ich schon wieder auf 180 bin wegen der....
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LG Steffi

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  #3 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 15:07
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Ärger mit Nachbarn

Nochmal:

Gesetz: Zäune Deine Grundstück ein und mach die Grenzen deutlich.

Vergangenheit: Wo kein Kläger da kein Richter!

Zukunft: Kein Verbot gegen Einfriedung möglich, weil gesetzlich gefordert.


Rest: Unwichtig.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 15:16
Benutzerbild von troja
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 04.04.2010
Beiträge: 352
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Standard AW: Ärger mit Nachbarn

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ne, das meinte ich nicht. Man muss baurechtlich seinen Grund und Boden eigentlich einfrieden...
ok das wusste ich auch noch nicht
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die dani
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  #5 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 15:32
Benutzerbild von Natalie
Monstaa-Mama
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 614
Images: 6
Standard AW: Ärger mit Nachbarn

Hier ein Link mit der genauen Vorschrift für Niedersachsen:
http://www.baurecht.de/Nachbarschaft...ersachsen.html

Hilft vielleicht weiter!!!

LG Natalie & Co. KG
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  #6 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 15:42
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Ärger mit Nachbarn

http://www.baulexikon.de/Bautechnik/...infriedung.htm

[...]"die Einfriedung zu an der Grenze liegenden öffentlichen Verkehrsflächen (Wegen/Strassen) ist häufig verpflichtend vorgeschrieben, um Gefährdungen oder unzumutbare Verkehrsbehinderungen zu verhüten."[...]
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  #7 (permalink)  
Alt 29.06.2011, 16:04
Benutzerbild von EmJoPu
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 27.04.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 208
Standard AW: Ärger mit Nachbarn

Naja, es ist ja so, dass ich nicht will, dass die Grundstücke komplett getrennt werden, sondern nur die da einen Teil "abgeben"sollen. Wie gesagt, sonst käme man direkt gar nicht mehr darauf, wobei, wenn ich mir recht überlege, dürfte ich ja trotzdem das Grundstück betreten, wenn mir der "Eigentümer" es erlaubt. Und das denke ich mal Und wie ich gerade gelesen habe, sind das ja gar nicht meine Nachbar im Sinne des Gesetzes, folglich müssen sich "nur "Schwiegerpapa und Schwieger-Onkel einigen.
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LG Steffi

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