![]() |
|
|
|
|
|||
|
Ne, das meinte ich nicht. Man muss baurechtlich seinen Grund und Boden eigentlich einfrieden...
|
|
|||
|
Nochmal:
Gesetz: Zäune Deine Grundstück ein und mach die Grenzen deutlich. Vergangenheit: Wo kein Kläger da kein Richter! Zukunft: Kein Verbot gegen Einfriedung möglich, weil gesetzlich gefordert. Rest: Unwichtig. |
|
||||
|
Hier ein Link mit der genauen Vorschrift für Niedersachsen:
http://www.baurecht.de/Nachbarschaft...ersachsen.html Hilft vielleicht weiter!!! LG Natalie & Co. KG |
|
|||
|
http://www.baulexikon.de/Bautechnik/...infriedung.htm
[...]"die Einfriedung zu an der Grenze liegenden öffentlichen Verkehrsflächen (Wegen/Strassen) ist häufig verpflichtend vorgeschrieben, um Gefährdungen oder unzumutbare Verkehrsbehinderungen zu verhüten."[...] |
|
||||
|
Naja, es ist ja so, dass ich nicht will, dass die Grundstücke komplett getrennt werden, sondern nur die da einen Teil "abgeben"sollen. Wie gesagt, sonst käme man direkt gar nicht mehr darauf, wobei, wenn ich mir recht überlege, dürfte ich ja trotzdem das Grundstück betreten, wenn mir der "Eigentümer" es erlaubt. Und das denke ich mal
Und wie ich gerade gelesen habe, sind das ja gar nicht meine Nachbar im Sinne des Gesetzes, folglich müssen sich "nur "Schwiegerpapa und Schwieger-Onkel einigen.
__________________
LG Steffi ![]() ![]() ![]() Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst! ![]()
|
![]() |
|
|