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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 18:23
Ute Ute ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 05.01.2009
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 2.069
Frage Steuern Niedersachsen

Ich habe heute endlich Toby bei der Gemeinde angemeldet und war positiv überrascht
Da seit dem 1.7.11 in Niedersachsen die Chip-Pflicht und eine Tierhaftpflicht vorgeschrieben sind, wird nicht mehr nach der Rasse des Hundes gefragt, zumindest in unserer Gemeinde
Mich würde mal interessieren, ob es in den anderen Gemeinden in Niedersachsen auch so gehandhabt wird ?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 20:16
Benutzerbild von BÖR
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 04.02.2010
Ort: Ostwestfalen
Beiträge: 3.335
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Standard AW: Steuern Niedersachsen

wir wohnen zwar in NRW, und in unserer Gemeinde wird zwar nach der Rasse gefragt, aber es wird keine erhöhte Steuer für Listenhunde erhoben
ein Hund 48€ zwei Hunde 72€ pro Hund.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 22:40
Benutzerbild von butcher1995
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 01.04.2010
Ort: bei Hamburg in Niedersachsen
Beiträge: 320
Standard AW: Steuern Niedersachsen

Hi,

bei uns (auch Niedersachsen) sind die "üblichen 4 Rassen" (Bulli, Staffie, AmStaff und Pit) mit 320 statt 40 EUR besteuert allerdings kann man seinen Hund mit einem Wesenstest zu einem "normalen" Hund machen.

Gruß
Sascha
__________________
Viele Grüße
Sascha

Joshi hatte 11 Monate und 4 Tage, um die Welt kennen zulernen. Du bist viel zu früh gegangen , wir werden dich nie vergessen...
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 07:29
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
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Standard AW: Steuern Niedersachsen

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mit verwandt wird.

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes beruht.

Mit den genannten Rassen der Gefahrenhundeverordnungen hat dies nichts zu tun.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #5 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 11:52
Ute Ute ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 05.01.2009
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 2.069
Standard AW: Steuern Niedersachsen

Danke, Monty, für die genaue Aufklärung.
Bis jetzt war es bei uns halt so, dass bei der Anmeldung als erstes nach der Rasse gefragt wurde und nun, nach der am 1.7. neu eingetretenen Hundeverordnung, die Rasse keine Rolle mehr spielt, es keine erhöhten Steuern gibt, was ich von unserer Gemeinde voll finde.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 11:59
Benutzerbild von EmJoPu
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 27.04.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 208
Standard AW: Steuern Niedersachsen

Bei uns (Niedersachsen) in der Gemeinde war es bei der Anmeldung so, dass sie das zwar gefragt haben, aber es keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Steuern hatte. 60Euro erster Hund, ab zweiten Hund 99Euro.
__________________
LG Steffi

Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 22:24
Benutzerbild von Mr. Schnullerbacke
TzeTze Halter
 
Registriert seit: 17.01.2011
Ort: Pfalz
Beiträge: 438
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Standard AW: Steuern Niedersachsen

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Mit den genannten Rassen der Gefahrenhundeverordnungen hat dies nichts zu tun.
Bei uns in Rheinland-Pfalz schon. Hier hat sich allgemein eingebürgert, dass alle Liste 1 Hunde plus die meisten der L2 einen z.T. sehr hohen steuersatz bedingen (bis 600€). dazu gehören (auch wieder Gemeinde abhängig, aber sie orientieren sich aneinander) u.a. BX, FB, MAN, Tosa Inu, DA, EB.
Schön, dass es gemeinden gibt, die das nicht tun
__________________
LG Volker und die Backe


Menschen mit Hundehintergrund sind gesellschaftlich kaum integrierbar... (Achim Achilles )^^

Je mehr ich von den Menschen sehe, umso lieber habe ich meinen Hund (Friedrich d. Große)
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  #8 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 23:40
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.045
Standard AW: Steuern Niedersachsen

Ehm - da würde ich auf die Barikaden gehen! RLP hat gar keine Listenhund2-Kategorie! Da sind lediglich 4 Rassen gelistet.

Ich würd dagegen klagen.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.07.2011, 07:24
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
Images: 2
Standard AW: Steuern Niedersachsen

Zitat:
Zitat von Mr. Schnullerbacke Beitrag anzeigen
Bei uns in Rheinland-Pfalz schon. Hier hat sich allgemein eingebürgert, dass alle Liste 1 Hunde plus die meisten der L2 einen z.T. sehr hohen steuersatz bedingen (bis 600€). dazu gehören (auch wieder Gemeinde abhängig, aber sie orientieren sich aneinander) u.a. BX, FB, MAN, Tosa Inu, DA, EB.:
Nein - das Kommunalabgabengesetz ist für ganz Deutschland geregelt. Steuer und Liste (gefährlicher Hunde) sind durch zwei verschiedene, von einander getrennte, völlig unabhängige, aber verbindliche Gesetze geregelt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalabgabengesetz

Sicher richtet sich die Hundesteuer meist daran welche Rassen gelistet sind - es handelt sich dennoch um eine Lenkungssteuer und rein theoretisch wäre es erlaubt auch die Rasse XY höher zu besteuern, weil z.B. schon "zig" Nackthunde durch die Stadt rennen und dies nicht erwünscht ist.

Eure Gemeinde und auch viele andere orientieren sich an den gelisteten Hunderassen
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4

Geändert von Monty (07.07.2011 um 07:30 Uhr)
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  #10 (permalink)  
Alt 09.07.2011, 02:20
Fürst / Fürstin
 
Registriert seit: 25.06.2011
Ort: Bei Schleswig
Beiträge: 329
Pfeil AW: Steuern Niedersachsen

Manches ist doch aus der Luft gegriffen!
Sind wir doch mal ehrlich!
Ordnungsämter haben keine Kapazitäten frei, um Wahrheiten überprüfen zu können und wollen diese sog. Listenhunde ausrotten.
Egal wie!
Dies könnte man über einen Hundehalterführerschein generell regeln.
Besser und einbringender ist dies wohl über u durch überhöhte Steuern!

Ich, Marion, könnte noch weiter ausholen können, bin selbst Beamtin,
war selbst 1999 Hundehalterin eines sog. Gefahrhundes, wurde malträtiert von allen Seiten (mein armer liebster, lustigster Hund), z.B. Überprüfung durch Polizei und Ordnungsamt, Bespucken durch die Nachbarn etc. ...
alle Auflagen hielten wir ein, bekamen Ruhe und ......?
Und was soll ich euch sagen ?
Mit Hundehalterführerschein wäre es uns niemals passiert!
Wir waren damals in dem Gebrauchshundeverein (f. S) und hatten keinerlei große Chancen! Wir waren dort damals sehr positv aufgefallen! ...

Aber riesig hohe Steuern gibt zahlende Kundschaft ...
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