Zitat:
Zitat von Mr. Schnullerbacke
Bei uns in Rheinland-Pfalz schon. Hier hat sich allgemein eingebürgert, dass alle Liste 1 Hunde plus die meisten der L2 einen z.T. sehr hohen steuersatz bedingen (bis 600€). dazu gehören (auch wieder Gemeinde abhängig, aber sie orientieren sich aneinander) u.a. BX, FB, MAN, Tosa Inu, DA, EB.:
|
Nein - das Kommunalabgabengesetz ist für ganz Deutschland geregelt. Steuer und Liste (gefährlicher Hunde) sind durch zwei verschiedene, von einander getrennte, völlig unabhängige, aber verbindliche Gesetze geregelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalabgabengesetz
Sicher richtet sich die Hundesteuer meist daran welche Rassen gelistet sind
- es handelt sich dennoch um eine Lenkungssteuer und rein theoretisch wäre es erlaubt auch die Rasse XY höher zu besteuern, weil z.B. schon "zig" Nackthunde durch die Stadt rennen und dies nicht erwünscht ist.
Eure Gemeinde und auch viele andere orientieren sich an den gelisteten Hunderassen