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Steuern Niedersachsen
Ich habe heute endlich Toby bei der Gemeinde angemeldet und war positiv überrascht
Da seit dem 1.7.11 in Niedersachsen die Chip-Pflicht und eine Tierhaftpflicht vorgeschrieben sind, wird nicht mehr nach der Rasse des Hundes gefragt, zumindest in unserer Gemeinde Mich würde mal interessieren, ob es in den anderen Gemeinden in Niedersachsen auch so gehandhabt wird ? |
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AW: Steuern Niedersachsen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mit verwandt wird.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes beruht. Mit den genannten Rassen der Gefahrenhundeverordnungen hat dies nichts zu tun. |
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AW: Steuern Niedersachsen
Danke, Monty, für die genaue Aufklärung.
Bis jetzt war es bei uns halt so, dass bei der Anmeldung als erstes nach der Rasse gefragt wurde und nun, nach der am 1.7. neu eingetretenen Hundeverordnung, die Rasse keine Rolle mehr spielt, es keine erhöhten Steuern gibt, was ich von unserer Gemeinde voll finde. |
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AW: Steuern Niedersachsen
Bei uns (Niedersachsen) in der Gemeinde war es bei der Anmeldung so, dass sie das zwar gefragt haben, aber es keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Steuern hatte. 60Euro erster Hund, ab zweiten Hund 99Euro.
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LG Steffi Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst! |
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AW: Steuern Niedersachsen
Zitat:
Schön, dass es gemeinden gibt, die das nicht tun
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LG Volker und die Backe Menschen mit Hundehintergrund sind gesellschaftlich kaum integrierbar... (Achim Achilles )^^ Je mehr ich von den Menschen sehe, umso lieber habe ich meinen Hund (Friedrich d. Große) |
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AW: Steuern Niedersachsen
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalabgabengesetz Sicher richtet sich die Hundesteuer meist daran welche Rassen gelistet sind - es handelt sich dennoch um eine Lenkungssteuer und rein theoretisch wäre es erlaubt auch die Rasse XY höher zu besteuern, weil z.B. schon "zig" Nackthunde durch die Stadt rennen und dies nicht erwünscht ist. Eure Gemeinde und auch viele andere orientieren sich an den gelisteten Hunderassen Geändert von Monty (07.07.2011 um 07:30 Uhr) |
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AW: Steuern Niedersachsen
Manches ist doch aus der Luft gegriffen!
Sind wir doch mal ehrlich! Ordnungsämter haben keine Kapazitäten frei, um Wahrheiten überprüfen zu können und wollen diese sog. Listenhunde ausrotten. Egal wie! Dies könnte man über einen Hundehalterführerschein generell regeln. Besser und einbringender ist dies wohl über u durch überhöhte Steuern! Ich, Marion, könnte noch weiter ausholen können, bin selbst Beamtin, war selbst 1999 Hundehalterin eines sog. Gefahrhundes, wurde malträtiert von allen Seiten (mein armer liebster, lustigster Hund), z.B. Überprüfung durch Polizei und Ordnungsamt, Bespucken durch die Nachbarn etc. ... alle Auflagen hielten wir ein, bekamen Ruhe und ......? Und was soll ich euch sagen ? Mit Hundehalterführerschein wäre es uns niemals passiert! Wir waren damals in dem Gebrauchshundeverein (f. S) und hatten keinerlei große Chancen! Wir waren dort damals sehr positv aufgefallen! ... Aber riesig hohe Steuern gibt zahlende Kundschaft ... |
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