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Ich würde die trotzdem zur Rechenschaft ziehen. Sowas sollte man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Was mich aber wundert: Kaufverträge sind bei so privaten "Deckunfällen" eher selten ![]() Bezüglich deiner Steuerfragen usw. würde ich einfach zum Amt gehen und die Geschichte erzählen (mit Kaufvertrag). Ganz einfach. |
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Nen Pitbull seh ich da nicht drin. Aber eben eindeutig AB.
Der Wesenstest ist mit 2 Jahren fällig. Vorher reicht die Bescheinigung der Hundeschule. Ob nach bestandenem Wesenstest die Steuer gesenkt wird, liegt an eurer Gemeinde - Hundesteuer ist Gemeindesteuer. Ich würde mich bzgl der Auflagen und der Steuer einfach bei eurem Amt eurer Stadt erkundigen.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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Achso: und ich würd die Leute da auf jeden Fall mal anhauen, was das soll mit der Falschaussage. Jetzt habt Ihr nämlich die blöde Rennerei usw. ![]() Vorallem habt ihr ja auch denke ich mal trotz Privat-Unfall-Wurf auch Geld für was reinrassiges bezahlt oder? Sowas ist doch dann auch immer teurer oder nicht? |
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Hundesteuer ist ne Gemeindesteuer - ergo jede Gemeinde handhabt das anders. Was bei euch in Dortmund so gilt, muss in Hamm nicht auch so sein.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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Hallo,
Du kommst aus Hamm in NRW? Deine "OEB" sieht nun wirklich nicht nach OEB aus. Eher wie ein American Bulldog-Mix und als solchen würde ich ihn beim Ordnungsamt melden. Du kannst ja durch Deinen Kaufvertrag beweisen, dass Du Deinen Hund anfang ordnungsgerecht angemeldet hast und der Fehler nicht bei Euch lag. Ich denke nicht, dass eine genaue Rasse-Untersuchung erfolgen muss. Es sollte reichen, wenn Du Deinen Hnd als AB-Mix ummeldest. Dann müßt Ihr in NRW einige Auflagen erfüllen: Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Versicherungsnachweis, entsprechend sicher eingezäuntes Grundstück. Es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht bis zum Wesenstest mit 2 Jahren (oder 18 Monaten?). In den ersten beiden Lebensjahren kann der Hund aber von Leine- und Maulkorb befreit werden, wenn ihr einen Nachweis vorlegt, dass ihr regelmäßig eine Hundeschule besucht. Am besten beantragt Ihr beide die Haltungsgenehmigung, denn sonst darf ja nur einer von Euch offiziell mit dem Hund spazieren gehen. Wenn ich mit bei den Internet-Anbietern DHD etc. die angeblichen OEB Welpen anschaue, sehe ich ganz oft andere Rassen... Manche sehen - schon als Welpen - aus wie Beagle, andere wie AB oder Staffs. Es ist manchmal ein wahres Rasseraten... ![]()
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LG Simone ![]() |
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Hi...ja wir kommen aus Hamm in NRW.
Also nen Sachkundenachweis haben wir schon gemacht, weil sie ja über 40 cm ist brauchten wir den ja schon zu anmelden. Versichert ist sie auch...Versicherung versichert auch Kampfis. Führungzeugnis ist kein Thema, das ist Lupenrein. In einer Hundeschule sind wir ebenfalls, seit Lottchen 12 Wochen alt ist. Garten ist eingezäunt und Haltung von Kampfhunden auch erlaubt, Gott sei Dank, stellt euch mal vor mein Vermieter wäre dagegen dann hätten wir nen echtes Problem. Puhh da bin ich ja froh, dann brauchen wir sie nur ummelden dem Amt alles erklären und dann halt in ca 1,5 Jahren den Wesentest machen. Und der Züchter hat von mir ne Mail bekommen mal sehen was da zurück kommt.... LG |
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Es gibt 2 Sachkundenachweise ... der eine ist für Listenhunde, der andere für 20/40er Hunde - kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht. Ich musste nochmal extra einen Sachkundenachweis machen, obwohl ich schon einen für 20/40er Hunde hatte.
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