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  #41 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 21:17
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Na das ist ja mal ne klarere Aussage.

Vllt ist das in Hamm auch so. Lassen wir uns überraschen.
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

Ein Berufs-Pessimist
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  #42 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 21:19
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von Simone Beitrag anzeigen
Sorry, war das jetzt verständlich?
Nur bedingt.

Zitat:
Zitat von Simone Beitrag anzeigen
Hallo!

Also: Der normale Sachkundenachweiß reicht aus, nur bei Liste 1 Hunden muss ein anderer Sachkundenachweis gemacht werden. Der normale Sachkundenachweis kann bei Sachverständigen erfolgen, der Nachweis für Liste 1 Hunde muss beim Amtstierarzt erfolgen.
Der 20/40 Sachkundenachweis reicht nicht aus!

Ja, es gibt Sachvertändige neben dem Vet-Amt, die den "großen" abnehmen dürfen.

Zitat:
Zitat von Simone Beitrag anzeigen
Ach ja, ich müßte es besser wissen? Keine Sorge, auch wenn ich mich nicht perfekt ausgedrückt habe, kenne ich die VO in NRW mittlerweile wirklich gut.

Ich würde empfehlen, sowohl die Haltergenehmigung als auch den Test zur Leinen- und Maulkorbbefreiuung gemeinsam zu machen.
Die Haltergenehmigung macht man nicht, man beantragt sie beim O-Amt!
Das am besten (aber nicht zwingend) bevor der Hund einzieht.

Zitat:
Zitat von Simone Beitrag anzeigen
Wollen aber beide mit dem Hund spazieren gehen, dann müssen sie dafür den Sachkundenachweis, Führungszeugnis etc. gemacht haben! Soll der Hund ebenfalls von Leine und Maulkorb befreit geführt werden, müssen auch beide den Test gemacht haben. Sonst muss der Hund Leine und Maulkorb tragen.

Ich habe mich zu diesem Thema sehr genau informiert und niemand darf mit einem Hund spazieren gehen, wenn er nicht die Sachkunde dafür hat. Aber selbst dann ist noch Maulkorb und Leine zu tragen, es sei denn deie Befreuung wurde für die betreffende Person ausgeteilt.
Ganz meine Meinung, diesbezüglich hab ich auch nie was anderes behauptet.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
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  #43 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 21:31
Benutzerbild von *Aldo*
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von blueyes71 Beitrag anzeigen
Spazieren gehen bei Kategorie 2 nur die die denn grossen Sachkundenachweis (Veterinärsamt) haben und über 18 sind
Genauso ists hier in Do auch. Ich hab auch mein Führungszeugnis einreichen müssen.
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  #44 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 21:32
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von blueyes71 Beitrag anzeigen
Spazieren gehen bei Kategorie 2 nur die die denn grossen Sachkundenachweis (Veterinärsamt) haben und über 18 sind
stimmt....und für die ganz Pingeligen unter uns heißt es weiter..die Zuverlässigkeit nachweisen und..... die Person muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.

Ohne die Bescheinigung über den bestandenen VT (Teamtest) für Maulkorb- und Leinenbefreiung aber eben nur mit Leine und Maulkorb .
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  #45 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 10:50
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von *Aldo* Beitrag anzeigen
Also unser Aldo ist ja ein Fundtier und wurde vom TH als Mastino-Mix eingestuft - also auch Kategorie 2 in NRW. Wir hätten damit dennoch nur die 144 EUR/Jahr gezahlt. Nur Kategorie 1 Hunde sind teurer - oder hat sich da was seit letztem Jahr geändert????
Na das wäre natürlich super wenn das bei uns in hamm auch so wäre

Geändert von Grazi (01.09.2011 um 16:42 Uhr) Grund: Zitat repariert
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  #46 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 10:52
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von harlekin68 Beitrag anzeigen

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  #47 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 10:52
Benutzerbild von JeZ&Chris
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".

@simone
das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!

Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen.

@BlackCloud
was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.
Echt wo steht das welcher Link?????? Das brauche ich zum nachlesen denn das wäre super wenn wir trotzdem nur normale Steuern zahlen müssten!!!
Kann einer den LINK nochma einsetzten?
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  #48 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 10:55
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

http://www.ortsrecht.hamm.de/satzung.php?id=227&

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  #49 (permalink)  
Alt 02.09.2011, 23:19
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Und, gibt es schon was Neues JeZ&Chris?
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  #50 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 07:37
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Huhu..hier mal für alle Neugierig denn neusten Stand.....

Wir haben jetzt versucht Kontakt aufzunehmen mit dem "Züchter"....aber er reagiert nicht auch nicht auf E-mail.
...da ich ja Kontakt zu der Besitzerin von Lottas Bruder habe weiß ich aber das er ihr eine E-mail geschrieben hat, wollte von ihr wissen ob sie Probleme mit ihrem Hund hat, wollte sie deshalb anrufen aber hat sich dann auch nicht mehr gemeldet?

Am Freitag sind wir beim OA,
super ist das wir für Lotta nur die normale Hundesteuer zahlen brauchen da hier in Hamm nur §3 Hunde erhöte Steuern zahlen müssen.
Denn Rest erfahren wir Freitag, wollten zwar die Stellungsnahme von dem Züchter abwarten aber wenn er sich nicht meldet, wie lange soll ich warten....
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