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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2006, 20:25
Benutzerbild von Mela
Hundemama
 
Registriert seit: 08.12.2005
Beiträge: 841
Standard

§ 11 b des Tierschutzgesetzes....
1.3.7. Schmerzen,Leiden,Schäden
wenn die Begriffe auch meist im Plural gebraucht werden,so bedeutet dies nicht, dass ein einzelner Schmerz oder ein einzelner Schaden hingenommen werden kann.

Warum wird so etwas angewandt ????
Tut mir leid, aber solchen Leuten sollte man die Haltung solcher/dieser Tiere verwehren !!!

Liebe Grüße
Corinna
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