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Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Habe eine Zusammenstellung verschiedener Gerichtsurteile bezüglich Hundehaltung und Mietrecht gefunden - sowohl für Mieter als auch Vermieter interessant...
:lach3: http://www.dogs-magazin.de/wissen/ur...und-72271.html |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Danke für den Link :ok:
Das hier find ich ganz interessant... Zitat:
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
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;) :D |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Das mit dem Warnschild am Tor habe ich schon von einem befreundeten Polizisten gehört.Er selber besitzt einen BB und einen AB.
Er sagt das meine Beschiftung " Vorsicht bissiger Hund, betreten auf eigene Gefahr" nicht ausreicht.Er hat spezielle Schilder an jeder Seite des Grundstücks, sonst gibts rechtlich keinen Schutz.Was steht den so bei euch, ich habe vergessen was er mir erzählte was da stehen muss.Wollte bald eh drauf zurückkommen.. |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
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Ansonsten darf Dein Hund Einbrecher einfach nicht beissen. Nur stellen und verbellen. Und ich GLAUBE wenn man es ganz genau nimmt, benötigt man eine VDH Wachhundeausbildung... Wo wir wieder beim Monopol wären...:hmm: Bei uns steht: Warnung vor dem Hunde. Mut zum Risiko ... ;) |
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Das Thema Warnschild hatten wir doch schon einmal, oder?
Bei mir ist kein Schild am Haus, warum sollte ich auch Einbrecher warnen.:D Es gibt doch tatsächlich noch nette Vermieter!:lach4: Ich habe einen gefunden der mir sein nigelnagel neu saniertes Haus vermietet hat!:ok: Die Bullys kennt der Vermieter (ende 70!) vom Sehen und Biene hat er neulich lässig auf den Kopf getätschelt und " na Mausi" gesagt!:lach4: |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi
Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein. Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen... Das lässt sich noch sehr lange fortführen....... Zu der Sache mit dem Arzt, BGB Besitzrecht § 123 Hausfriedensbruch stgb aber auch das wäre Abendfüllend weil beide Seiten da einige Möglichkeiten haben. Aber ohne Voranmeldung garnicht er darf zwar kontrollieren aber er muss nicht reingelassen werden usw |
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Also das mit den Katzen finde ich auch gut und richtig .
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Bei Gerichtsurteilen sollte aber nicht vergessen werden, dass es sich meist um "Einzelfall"-Urteile handelt und ein anderer Richter anderswo wieder . anders entscheiden kann.
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Auszug aus Akte / Vorfall 2006 mit meinem Rottweiler:
"Warnschilder am Grundstück sind nur Versicherungstechnisch relevant. Weiterhin muss das Grundstück so gesichert sein, das der Hund nicht aus eigener Kraft dasselbige ohne Aufsicht verlassen kann. Ist das Grundstück unverschlossen und für jedermann zu betreten, so haftet der Hundehalter bei einem Vorfall vollständig für den Schaden! Rechtsansprüche gegen den Geschädigten, wegen Hausfriedensbruches, etc, müssen vom Hundehalter gesondert zivilrechtlich geltend gemacht werden. Verschafft sich ein Unbefugter gewaltsam Zutritt zu einem geschlossenen Objekt und wird sodann von einem Hund verletzt, obliegt der Schaden alleine beim Geschädigten, sofern am Objekt entsprechende Hinweise angebracht wahren." Es handelte sich bei der Sache um einen Einbruchsversuch, d.h., der Typ wahr wirklich so irre und ist der Meinung gewesen, wenn er denn Hund im WZ am Terassenfenster sieht, hat er ja genug Zeit, das Küchenfenster aufzumachen und da einzusteigen! Was er nicht wußte: WZ - Küche zwei kleine Stufen ohne Tür! Der Typ wurde von JAyJay durchs halb offene Fenster in die Küche gezerrt, in beide Beine und in die Schulter gebissen und dann festgehalten, bis jemand gekommen ist! Wir mußten damals den Hund beim Vet-Amt vorstellen, wegen Kontrolle TW, und das wahrs auch schon. Eine Anzeige wegen Körperverletzung des Einbrechers wurde abgewiesen. Musste aber 100 € Strafe zahlen, da ich am hinteren Eingang kein Hinweisschild angebracht hatte. |
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Dann wollen wir doch alle das Urteil um es als Präzedingensfall ins Feld führen zu können... ;)
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Na denn , mal kräftig Gebote abgeben:lach4:
Aber mal Spaß beiseite, es obligt im Einzelfall immer den Gerichten, wie solche Fälle ausgelegt werden. Das ganze kann auch nach hinten losgehen! |
AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
War gar kein Spaß. Ist doch sinnvoll sowas auszutauschen :35:
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Habe das schon verstanden, suche die Unterlagen mal raus und wenn jemand interesse hat, dann bitte PN! Werde aber aus Datenschutzgründen ein paar Stellen unleserlich machen.
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