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Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Habe eine Zusammenstellung verschiedener Gerichtsurteile bezüglich Hundehaltung und Mietrecht gefunden - sowohl für Mieter als auch Vermieter interessant...
http://www.dogs-magazin.de/wissen/ur...und-72271.html
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Viele Grüsse, Heike _____________________________ Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt. (Albert Einstein) |
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Danke für den Link
Das hier find ich ganz interessant... Zitat:
Geändert von Grazi (03.03.2012 um 13:18 Uhr) Grund: Zitat besser kenntlich gemacht |
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Zitat:
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Zitat:
Ansonsten darf Dein Hund Einbrecher einfach nicht beissen. Nur stellen und verbellen. Und ich GLAUBE wenn man es ganz genau nimmt, benötigt man eine VDH Wachhundeausbildung... Wo wir wieder beim Monopol wären... Bei uns steht: Warnung vor dem Hunde. Mut zum Risiko ... |
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Ich meine mich dran zu erinnern, dass es da mal einen Fall von grober Fahrlässigkeit gab, als ein Hund dann außerhalb des Grundstücks einen Beißvorfall hatte.
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Das Thema Warnschild hatten wir doch schon einmal, oder?
Bei mir ist kein Schild am Haus, warum sollte ich auch Einbrecher warnen. Es gibt doch tatsächlich noch nette Vermieter! Ich habe einen gefunden der mir sein nigelnagel neu saniertes Haus vermietet hat! Die Bullys kennt der Vermieter (ende 70!) vom Sehen und Biene hat er neulich lässig auf den Kopf getätschelt und " na Mausi" gesagt!
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Viele Grüße, Sina mit Paul __________________________ Und alle im Herzen die über den Regenbogen gegangen sind! Die Natur legt den Grund, der Mensch formt den Hund! |
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
@Peppi ein Foto jau ist klar und nen Pfotenabdruck hihi
Das Grundstück muss erkennbar eingefriedet sein (nach Vorschrift) Briefkästen/Klingeln müssen von außen zugänglich sein, es muss ein Zugangs/Betretungsverbot vorhanden sein (Schild) am besten sollte das Tor verschlossen sein. Der Hund+Halter brauchen eine Ausbildung(nix mit VDH). Hundeführer/Sicherheitsdienst Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein das es ein bissiger Hund ist.......er darf eig nur anzeigen... Das lässt sich noch sehr lange fortführen....... Zu der Sache mit dem Arzt, BGB Besitzrecht § 123 Hausfriedensbruch stgb aber auch das wäre Abendfüllend weil beide Seiten da einige Möglichkeiten haben. Aber ohne Voranmeldung garnicht er darf zwar kontrollieren aber er muss nicht reingelassen werden usw |
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
Zitat:
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AW: Gerichtsurteile: Hunde in Haus und Wohnung
siehe wie ein Gericht entschieden hat...Hausfriedensbruch kommt schon mal nicht in Frage wenn der AmtsVet mit der Polizei sein Einlassrecht durchsetzt...
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