Wer findet den Fehler?
Aus der Hundesteuersatzung der Stadt Wülfrath:
(2) Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstaben d und e sind solche Hunde,
[...]
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls
a) die in § 3 Abs. 2 Hundesgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2002 (Landeshundegesetz) als gefährliche Hunde genannten Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier,
[...]
Naaaaa?
OK, da ist es: American Staffordshire Bullterrier, denn diese Rasse gibt es nicht.
Hier wäre also durchaus die Möglichkeit als Halter eines American Stafford Terriers gegen die erhöhte Kampfhundesteuer Beschwerde einzulegen, da man keinen der gelisteten Hunde hat.
Um nun eventuellen Übermut direkt zu bremsen, natürlich kommt man damit nicht durch, denn bei der Benennung sog. gefährlicher Hunde sind die Gemeinden nicht an die Rasselisten gebunden, aber man kann der Behörde damit schon gewaltig auf den Wecker gehen.
Damit wird dann zumindest ein Teil dieser unverschämten Zwangsabgabe wenigstens wieder durch Verwaltungsaufwand aufgefressen
Wer also als getriezter Listibesitzer ein bissel zurücktriezen will, sollte sich die Hundesteuersatzung seiner Gemeinde einmal genauer ansehen