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Alt 11.04.2012, 01:47
Benutzerbild von Sheera
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 06.09.2010
Beiträge: 50
Daumen runter Tierquälerei in Ö schwer zu verfolgen

Ich schreibe das jetzt damit ihr seht wie schwierig es ist in Ö jemanden wegen Tierquälerei so anzuzeigen daß er auch verurteilt wird, denn ich habe leider auch Fehler gemacht die daraus entstanden sind weil das so ein komisch doppelgleisiges System ist wo man als Nichtjurist nie durchsieht wenn man sich nicht genau auskennt.

Ich habe jemanden wegen Tierquälerei angezeigt bei der Polizei innerhalb der 6 Monatsfrist, weil dieser jemand voriges Jahr mit einem Mali mit Stachelhalsband auf der Straße vor meinem Haus spazierenging.
Das Verfahren wurde leider eingestellt jetzt.

War mein Fehler, denn - ich hatte viele Beweise, die ich aber zum Großteil nur im Verwaltungsstrafverfahren dann bekanntgab, sowie das Corpus Delikti auch beim ATA abgab. Bei der Polizei gab ich das nicht mehr bekannt weil ich dachte damit wäre das erledigt.
Dadurch fehlten aber die Beweise und teilweise Zeugenaussagen beim Staatsanwalt wo es die Polizei auch hinschickte.

Aber macht nix, dieser jemand hat mich aufgrund dessen jetzt wegen Verleumdung angezeigt, wo ich heute auf der Polizei war mit meinem Anwalt. Habe sämtliche Zeugen nochmal angegeben und auch bekanntgegeben daß das Corpus Delikti beim ATA liegt und es wurde mein Fehler auch festgehalten.
Es wird nix rauskommen dabei weil Aussage gegen Aussage steht und wenns der Staatsanwalt jetzt nicht abweist, dann verlange ich einen Lügendetektortest wo dieser Jemand dann nicht durchkommen wird. Dieser Jemand behauptete ja auch bei der Anzeige daß er nie einen Stachler besessen hat - falsche Zeugenaussage, denn es sind 4 Zeugen vorhanden die bezeugen können daß der eine Stachler zumindest mit der Marke drauf - von diesem Jemand ist und daß er den in Ungarn auch mehrfach verwendet hat. Interessiert nur leider unsere Gesetzgeber in Ö nicht......
Ob dieser Jemand jetzt eine Verwaltungsstrafe gekriegt hat oder nicht - keine Ahnung, das erfährt man leider nicht und er wird es sicher nicht zugeben wenns so wäre.

Tja - mein Fehler - Verfahren eingestellt aber ich hoffe auf eine Neuaufrollung im Zuge des Verleumdungsverfahrens. Die Wahrscheinlichkeit ist gegeben.

Also ich kann nur allen raten, wenn ihr jemanden guten Wissens und Gewissens laut TsG Österreich anzeigt - Vorsicht mit diesen doppelgleisigen Verfahren! Immer bei beiden Stellen, Verwaltungsstrafverfahren und Polizei alles angeben, das hängt nicht zusammen!
__________________
Liebe Grüße, Dagmar und 16 Pfoten

www.dogo-argentino-zuechter-info.de.tl
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