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Monty 02.05.2012 22:49

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
Zitat:

Zitat von Faltendackelfrauchen (Beitrag 321445)
Sorry, aber so ist das nun auch nicht. Als Kunde möchte ich entscheiden, ob ein Gutachten weitergegeben wird und wann nicht und zwar NACHDEM ich es gelesen habe. Ich bezahle ja schließlich auch. Und genau diese Entscheidungsmöglichkeit hat man eben meist nicht, wenn man vorher die Weiterleitung unterschreibt, ohne zu wissen, was drinnen steht. Und dass es sinnvoll ist, ein Gutachten zu lesen bevor es weitergeleitet wird, habe ich selbst schon erlebt. "Blindes" Vertrauen, dass der Gutachter alles richtig wiedergibt, ist wohl gerade bei diesem Thema fehl am Platz.

Ich bin da ganz bei dir . Ich bezahle, ich entscheide und d.h. ganz einfach ich unterschreibe den Mist nicht, wenn er mir vorgelegt wird. Es gibt keine gesetzl. Handhabe dafür.

heder 02.05.2012 22:58

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
Man sollte hier aber unterscheiden, um welche Form des Gutachtens es sich handelt.

Ist es vom OA angeordnet, geht natürlich auch ein Bericht dorthin, obwohl der Halter zahlen muss.

Bei einem privaten Gutachten darf ohne mein Einverständniss an niemanden etwas weitergeleitet werden.

Faltendackelfrauchen 03.05.2012 11:13

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
Zitat:

Zitat von Monty (Beitrag 321464)
Ich bin da ganz bei dir . Ich bezahle, ich entscheide und d.h. ganz einfach ich unterschreibe den Mist nicht, wenn er mir vorgelegt wird. Es gibt keine gesetzl. Handhabe dafür.

Da hast Du bestimmt recht, dass es da keine gesetzliche Handhabe gibt. Nur war das halt einfach so, dass die Gutachter so getan haben, als ob das "normal" sei und die Leute haben es erst am Tage des Wesenstest erfahren. Da haben sie dann alle brav unterschrieben, ohne sich wirklich im Klaren darüber zu sein, was das im Zweifel für Folgen haben könnte. Bzw. sie hatten das Vertrauen in ihren Hund. Nur, das hilft wenig, denn der Hund schreibt ja nicht das Gutachten, sondern ein mehr oder weniger objektiver Mensch, oftmals auch noch "Listenbefürworter". Ich würde jedem raten, schon im Vorfeld zu klären, wer das Gutachten erhält und ob es an die Behörden weitergeleitet wird. Egal in welchem Bundesland!

Monty 03.05.2012 18:37

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
Zitat:

Zitat von heder (Beitrag 321465)
Man sollte hier aber unterscheiden, um welche Form des Gutachtens es sich handelt.

Ist es vom OA angeordnet, geht natürlich auch ein Bericht dorthin, obwohl der Halter zahlen muss.

Bei einem privaten Gutachten darf ohne mein Einverständniss an niemanden etwas weitergeleitet werden.


Es ist in Bayern ein wenig anders...Hier wird/muss das Gutachten immer vom Halter privat beauftragt werden, damit er überhaupt seinen Kat 2 gemeldet bekommt.
Gutachten vom OA sind sehr selten (angeordnet und wenn nur bei Nicht gelisteten Rassen) Da kommt es eher häufiger vor das vom Amt ein Rassegutachten gefordert wird, wenn nicht ganz klar ist, wo der Hund einzuordnen ist...und selbst dazu schicken die Ämter eher den Amtsvet vor, welcher aber diesbezüglich nicht das letzte Wort hat

heder 04.05.2012 15:53

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
Zitat:

Zitat von Monty (Beitrag 321539)
Es ist in Bayern ein wenig anders...Hier wird/muss das Gutachten immer vom Halter privat beauftragt werden, damit er überhaupt seinen Kat 2 gemeldet bekommt.
Gutachten vom OA sind sehr selten (angeordnet und wenn nur bei Nicht gelisteten Rassen) Da kommt es eher häufiger vor das vom Amt ein Rassegutachten gefordert wird, wenn nicht ganz klar ist, wo der Hund einzuordnen ist...und selbst dazu schicken die Ämter eher den Amtsvet vor, welcher aber diesbezüglich nicht das letzte Wort hat

Da haben wir es doch schon!
Wenn du als Auftraggeber, ein Gutachten forderst, egal ob HUnd, oder was auch immer, und dieses ohne deine Zustimmung an Dritte weitergegeben wird, so ist das juristisch gesehehn ein Verstoß gegen die bundesweit geltenden Datenschutzbestimmungen. Und wenn ein Gutachter sich weigert, Dir dieses auszustellen, weil Du dich mit der automatisierten Weitergabe nicht einverstanden erklärst, dann musst Du dich an entprechender Stelle beschweren!

Der Auftraggeber hatt zu bestimmen, an wen Daten weitergeleitet werden und an wen nicht.

Monty 04.05.2012 17:23

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
Ich glaube wir "reden"gerade aneinander vorbei. Ich bin mir sicher, um die Rechtslage ist sich Faltendackelfrauchen bewusst, genauso wie ich.

Hier ging es darum, das sich in Bayern einige/viele Gutachter versuchen darum zu drücken, das Gutachten direkt und NUR in die Hände, des Auftraggebers weiterzuleiten.

Es wird der Anschein erweckt (von Gutachtern und Ämtern), das es Usus sei, das Gutachten sofort und ungelesen für den Auftraggeber, direkt an das OA zu senden.

Viele Halter, die das Prozedere zum ersten Mal durchlaufen, glauben dies dann oder das es eben keine Gutachter gibt, die es korrekt händeln ... auch wenn es wie z.B.bei Hr. Breitsamer erst nach massiven Beschwerden passiert ist.

Mir ist es einfach wichtig, das die gesetzl. Bestimmungen in Bayern nicht zu unseren Nachteil "aufgeweicht" werden und immer mehr HH freiwillig z.B. Führungszeugnis, Chipnr. usw. angeben - obwohl dies überhaupt nicht gesetzlich vorgesehen ist.

Mickey48 04.05.2012 19:47

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
@Monty:
Unser Kater ist nach mehrmaligen Mordversuchen beleidigt, weil er den Marienkäfer in deiner Signatur nicht plattmachen kann, kaum ist er unter der Pfote, läuft er einfach weg.:kicher:

Monty 04.05.2012 20:26

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
;D ihr rettet mir eben den Abend, hier auf Arbeit und es scheint keine Ende zu nehmen...

btw. auf der Seite der GBF kann man sich einen Bullterrier herunterladen, der hinter dem Mauszeiger herläuft...ganz bestimmt ein nettes Spielzeug für Dienerschaft und Kater

heder 05.05.2012 08:36

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
Hallo Monty,

ich verstehe schon, was du meinst!
Aber wie doch schon gesagt, es kann nicht angehen, das ich als Auftraggeber, ein Gutachten erst in zweiter Instanz sehe und dieses vorab direkt ans OA weitergeleitet wurde.

Schließlich steht mir auch das Recht zu, ein zweites Gutachten einzuholen, für den fall, das der GUtachter auf mich einen befangenen Eindruck gemacht hatt. da geht es gar nicht, das meine Daten einfach schon weitergeleitet werden.

Da es bei Euch aber wohl die Regel zu sein scheint, kann man hier wohl nur etwas erreichen, wenn man da mal juristisch vorgehen würde.

Ist natürlich immer so eine Gradwanderung.

leavinblues 05.05.2012 10:05

AW: Gutachter in Rheinland Pfalz
 
Die 4mal wo ich das Negativzeugnis benötigte, wurde mir eine Liste vorgelegt wer laut OA fach geeignet und geprüft ist. Aus dieser Liste konnte ich mir einen aussuchen. Ich erhielt jedesmal das Negativgutachten in 2facher Ausfertigung und mit Videodukmentation. Anfangs mußte ich es noch 2 mal Kopieren für das Landratsamt aber seit Einführung der "Kamphundesteuer" muß ich es nur noch dem Landratsamt vorlegen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:04 Uhr.

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