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Pitbullartige Hunde, die keinen Stammbaum nachweisen können, wurden in einem sogenannten, durch das Ministerium für Landbau und Fischerei (LNV) errichteten, Laser-Asiel untergebracht. Der Hund verblieb dort bis zur Urteilsverkündung. Bis dahin konnte ein halbes Jahr vergehen. Der Eigentümer durfte keinrlein Kontakt zum Hund unterhalten. War wirklich eine dunkle Zeit, aber das gab es in Deutschland durchaus auch... Das wurde jedoch 2009 abgeschafft, da es keinen Sinn machte. Ja natürlich kannst du das ![]() Ich fahre schon seit Jahren mit meinen Hunden nach Holland, hab da viele Freunde und es ist noch nie etwas vorgekommen...im Gegenteil, die BX von meiner Freundin hat sich im Park gebissen mit einem Goldie (die BX war angeleint, der Goldie nicht und ist gleich auf den Rüden meiner Freundin los), der Goldie hatte das Nachsehen...der Besitzer hat die Politie gerufen und die haben nur gesagt (sinngemäß) "selber schuld, du hättest den Hund anleinen sollen, der andere hat sich nur gewehrt" und sind von dannen gezogen ![]() Wie dieselbe Chose hier in Deutschland abgelaufen wäre, brauche ich ja niemanden zu sagen oder? |
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