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Lieber Reinold,
ich versteh nicht warum Du Dich über CDP aufregst, selber aber anderen Menschen Erbsenzählerei vorwirfst. Das wiederholen des falschen Paragraphen macht die Aussagen zum Zuchtverbot allerdings nicht richtiger. Wenn man Gesetze nicht versteht, bzw. sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt sie zu verstehen, darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn die Behörden einen verarschen. Da zähl ich wahrlich lieber Erbsen und bin in der Lage mich zur Wehr zu setzen!
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Ich schreibe gern nochmal:
Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt. Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt. Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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Zitat:
Anscheinend doch! ![]() Der interessierte Leser hat ja nun den Hinweis, sich korrekt zu informieren.
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Das versteh ich einfach nicht. Ich dachte es gibt nur ein Importverbot.
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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Und damit hast Du auch Recht. Diskussion allerdings zwecklos...
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Das ändert nichts an der Tatsache, dass man in NRW für die Haltung eines §3-Hundes ein öffentliches Interesse nachweisen muss. Und das ist kein "ich kauf mir den Welpen beim Züchter, weil die so süß sind".
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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