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  #8 (permalink)  
Alt 22.10.2012, 17:44
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 26.11.2010
Beiträge: 24
Standard AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

Sie haben einfach nur den § 14 angewendet. das geld werden sie wahrscheinlich eh nie sehen.
Interessant finde ich doch wirklcih die Vermittlung nach Thüringen...

Und auch ein guter Anwalt kann da nicht viel machen, eigentlich ist die Höhe der Buße ja auch okay, denn wenn man bedenkt, was manch Gemeinde für die Unterbringung aufbringen muss. Gut, bei dem Hund nun nicht, aber es geht auch wirklich nicht hervor, wer den Hund abgegeben hat. Der Halter oder die Behörde zu einem TS in Thüringen mit Kostenübernahme. Das heißt dann nämlich auch vermittelt.
__________________
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