![]() |
|
|
|
|||
![]()
Bei uns in NRW sind die total bekloppt da steht fast jeder Molosser auf der Liste und in unserer Gemeinde zahlt man fast 600€ Steuer im Jahr.
Wir sind uns gerade auch wieder am umgucken nach 2 neuen Hunden am liebsten wieder Bullmastiff. LG |
|
|||
![]()
Zwischen Liste 1 und 2 ist doch auch ein Unterschied... soweit ich mich erinnern kann...
|
|
|||
![]() Zitat:
Liste 2 = Hunde bestimmter Rassen (American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff etc.) dann gibt es noch "Liste3" das sind alle anderen Hunde, die 40cm hoch sind und 20Kilo wiegen bzw. höher und schwerer sind. Für Liste 1 Hunde musst du ein berechtigtes Interesse nachweisen, nicht nur Sachkunde und pol.Führungszeugnis. Bei Liste 2 und 3 brauchst du Sachkundenachweis bzw. wenn du mehr als drei Jahre Hunde dieser Rassen gehalten hast, brauchst du die nicht mehr nachweisen... Quelle: Landeshundegesetz NRW Edit: @Jule Was meinst du mit "erweiterten Test" und "kleinen Test"?? Hab ich noch nie von gehört...es gibt meines Wissens nach nur einen Sachkundetest, ausser du willst den selber abnehmen können, dann machst du aber nicht nur Sachkunde der kein Multiple Choice Verfahren ist, wie der gängige, sondern auch noch Verhaltensanalyse aufgrund von Videosequenzen(den hab ich damals gemacht, daher weiß ich das). Geändert von bx-junkie (18.10.2012 um 10:18 Uhr) |
|
||||
![]() Zitat:
Der "kleine" Test umfasst 20-25 Fragen, kann bei den meisten TÄ gemacht werden und ist Auflage zum Halten der 20/40 Hunde, es sei denn man kann 3 Jahre Hundehaltung nachweisen. Bei dem erweiterten gilt diese Regelung m.W.n. nicht. S.§11 große Hunde (20/40) Mein TA z.B. darf den "kleinen" abnehmen, den "erweiterten" aber nicht.
__________________
![]() In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
|
|
|||
![]()
Da wäre ich auch für, denn da blickt man überhaupt nicht mehr durch. Aber ich glaube da können wir echt nur von Träumen.
|
![]() |
|
|