|
|
||||
Gerichtsentscheidung aus Holstein...
Verwaltungsrichter: Hund beißt Hund - nicht immer gefährlich
Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 23.03.2006, Az. 3 A 74/05 Nicht jede Beißerei zwischen Hunden muss die behördliche Einstufung eines oder beider Tiere als «gefährlich» zur Folge haben. Ein Hund, der einen anderen beißt, ist erst dann als gefährlich einzustufen, wenn dieser nicht die artübliche Unterwerfungsgeste des gegnerischen Hundes beachtet und zubeißt. Unter Umständen gehört ein Biss zum natürlichen Verhalten eines Hundes, ohne dass damit eine Gefährlichkeit im Sinne des Gefahrhundegesetzes begründet wird. Beißt der Hund jedoch trotz der Unterwerfung des anderen zu, kann er als "gefährlich" eingestuft werden. Der Hundehalter muss dann die entsprechenden Beschränkungen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie Sachkunde-Nachweis hinnehmen. GefHG (SH) http://www.jurion.de/login/login.jsp...html&docid=1-1 32647
__________________
"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast." (Antoine de Saint Exupéry) Molosser-Vermittlungshilfe Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
|
|