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AW: Pitbull-Welpen in Deutschland?
Zitat:
Ja danke, Dir auch? :lach4: Pit-BULL = BULL & Terrier... Huhn und Ei! Du darfst nicht immer nur auf das Züchter-Geschwätz hören. Die "ältesten" überlieferten Bezeichnungen für Hundeschläge sind wohl Mastiff, Bulldogge und Alano. Der "sprichtwörtliche" Pitbull kam viel, viel später und war für den Tierkampf des "kleinen Mannes" gedacht. Den Arbeiter. :lach4: Und ich bin froh, dass nicht mehr jeder Depp an so einen Hund kommt. War doch auch nur ne Modeerscheinung, von den Amis kopiert. Das ist doch das Problem. Alles suchen Vorbilder und schreiben ab. F*ck Americanism! :D |
AW: Pitbull-Welpen in Deutschland?
schon klar.war kein richtiger bull,sondern ein molosser abkömmling.im endeeffeckt das gleiche..klein,terrier mit kräftigem körper.
schau dir die goldenretriver nochmal genauer an,und dann bernersennen hund... |
AW: Pitbull-Welpen in Deutschland?
Zitat:
wer fährt den heutzutage noch zum nächsten züchter,es wird kurzentschlossen übers netz weitergeben.innerhalb 1 jahr 10 halter bei einem "welpen"war der rekord was ich mitbekommen hab. |
AW: Pitbull-Welpen in Deutschland?
Das soll bedeuten, dass Du von einer Minderheit, eine Allgemeingültigkeit herleitest, die so nicht der Realität entspricht. :lach4:
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AW: Pitbull-Welpen in Deutschland?
deine veralgemeinerung bringt uns nicht weiter.
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AW: Pitbull-Welpen in Deutschland?
Ja und?
Wo willst Du denn hin? :D Ich bin raus. Ist mir zu "glorifizierend" das Gefasel von den Rassemythen! Es ist ein Hund... :lach4: |
AW: Pitbull-Welpen in Deutschland?
Dito,hast ja deine rasselisten und die allgemeinheit. mir taugst nicht.
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AW: Pitbull welpen in deutschland???
Zitat:
Lässt sich nur schw übertragen, da ja der Besitz aber nicht dr Konsum (Gebrauch) strafbar ist. Die Frage, ob man Drogen konsumieren kann, ohne sie zu besitzen, finde ich ja immer wieder spannend... Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121) Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)." (Weber - BtMG, § 29, Rn 735) Von praktischer Bedeutung ist die Legalität des Konsums, wenn jemandem durch einen Test oder eigene Aussage nachgewiesen wird, daß er illegale Drogen konsumiert hat. Da daraus nicht auf einen Besitz geschlossen werden kann, müßten dann die Umstände des Konsums untersucht und der Besitz nachgewiesen werden. Denn sonst gilt "im Zweifel für den Angeklagten" - und der Konsument bleibt straffrei." So, das reicht jetzt mit Offtopic, ist ein altes Steckenpferd von mir (studienbedingt) :ok: |
AW: Pitbull welpen in deutschland???
Zitat:
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AW: Pitbull-Welpen in Deutschland?
:kicher:
Nö. Ich hatte mal ein Referat über die Freigabe von Cannabis im Jurastudium, da wurde dann wild diskutiert. Was dabei rauskam ? Dass man anschliessend wusste, wen man um Papers anhauen konnte :D |
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