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DerSchwabe 31.05.2013 08:35

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
So, neues "Update"
Die ganze Sache läuft nun schon eine Weile.
Am Dienstag ist die Verhandlung. Hab gestern mit meinem Kumpel geredet. Der Gutachter kommt extra aus München angereist um an dem Prozess teilzunehmen. Das Problem ist, und dieser Ansicht ist der Gutachter auch, dass laut Gesetz in Baden Württemberg ein Hund sobald er an einem Mensch hochspringt als Gefährlich angesehen wird, auch wenn das offensichtlich im Spiel ist, und dies als Beissvorfall gewertet wird. Seiner Meinung nach sind deshalb die Gesetze in BW die dümmsten die es gibt. Klar sind in anderen BL die Listen voller als bei uns, aber da kann man die "Gefährlickeit" der Listenhunde mit einem Test Wiederlegen. In BW aber, ist der Hund, egal welche Rasse, sobald als er gefährlich eingestuft wurde nicht oder nur sehr sehr schwer davon loszubringen. Anscheinend sind jetzt vor der Verhandlung Fotos von den "Verletzungen" aufgetaucht. Diese hat mein Kumpel nun auch dem Gutachter vorgelegt der wirklich nur gelacht hat. Wenn überhaupt dann ist darauf nur ein blauer Fleck zu sehen, von Biss- und Risswunden keine Spur. Und ob der blaue Fleck vom Hund ist oder nicht, wie will man das beurteilen können? Unterm Strich lässt sich gegen die Schmerzensgeld-Klage sicherlich angehen, was mit dem Hund passiert ist aber völlig unklar. Fraglich ist auch immer noch, ob das Gutachten in BW anerkannt wird.....
Ich werde euch nach dem Prozess auf dem laufenden halten

Peppi 31.05.2013 08:44

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
Zitat:

Zitat von DerSchwabe (Beitrag 355922)
ein Hund sobald er an einem Mensch hochspringt als Gefährlich angesehen wird,

Das steht im NRW Gesetz genauso...

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet
oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe
begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer
strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

Vielleicht wäre ein Beistand sinnvoll, der sich auch mit den Gesetzen des Bundeslandes auskennt... ;)

DerSchwabe 31.05.2013 08:55

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
Hat er ja in Form seines Anwalts.

"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,"

Beweiss vor Gericht das Gegenteil wennd er Kläger Aggressivität unterstellt. Da ist Aussage gegen Aussage, und ich glaub nicht dass dann für den Hund geurteilt wird, vor allem dan nicht wenn es um "solche" Rassen geht...
Aber das sind alles Spekulationen, warten wir ab bis nach der "Rechtsprechung"

Peppi 31.05.2013 09:00

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
Ehrlich gesagt einfach schwer vorstellbar! Dann könnte ich ja jeden Hundehalter ankacken... :(

bx-junkie 31.05.2013 09:27

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
Dann kommt doch ein Gutachter zum Einsatz, wenn dem Hund Aggressivität unterstellt wird...der räumt entweder den Verdacht aus oder bestätigt ihn...Aussage gegen Aussage ist da nicht...allerdings muß man diesen Gutachter als betroffener HH schon selber kontaktieren, das Gericht macht das nicht.

Edit sagt: nicht alles gelesen, sorry! Der Gutachter kommt ja...allerdings kann ich mir genauso wenig wie Peppi denken, das sein Gutachten nicht relevant ist...Daumen sind gedrückt! Notfalls in Revision gehen (sofern möglich)

DerSchwabe 31.05.2013 09:28

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben"

Um das dreht sich doch das ganze. Beweiss vor Gericht das Gegenteil. Jemand spielt auf der Wiese mit nem Hund, der hüpft natürlich im Spiel mal hoch, und später heisst es er hätte es aus Aggression gemacht, keine Zeugen. Aussage gegen Aussage, da glaub ich kaum das (vor allem bei "solchen" Rassen) der Hund Recht bekommt. Das ist doch das Problem. Natürlich hat er einen fundierten Anwalt an seiner Seite, aber beweiss mal vor Gericht, dass dein Hund aus Spiel und Freude hochgesprungen ist, vor allem dann wenn es ein Rottweiler ist, und zum Spiel aufgefordert wurde.

bx-junkie 31.05.2013 09:30

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
Zitat:

Zitat von DerSchwabe (Beitrag 355927)
"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben"

Um das dreht sich doch das ganze. Beweiss vor Gericht das Gegenteil. Jemand spielt auf der Wiese mit nem Hund, der hüpft natürlich im Spiel mal hoch, und später heisst es er hätte es aus Aggression gemacht, keine Zeugen. Aussage gegen Aussage, da glaub ich kaum das (vor allem bei "solchen" Rassen) der Hund Recht bekommt. Das ist doch das Problem. Natürlich hat er einen fundierten Anwalt an seiner Seite, aber beweiss mal vor Gericht, dass dein Hund aus Spiel und Freude hochgesprungen ist, vor allem dann wenn es ein Rottweiler ist, und zum Spiel aufgefordert wurde.

Es geht ja um das Gutachten welches gemacht wurde von dem Hund...wieso sollte dieses nicht anerkannt werden? Darum geht es mir...

Peppi 31.05.2013 09:41

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
Zitat:

Zitat von DerSchwabe (Beitrag 355927)
"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben"

Um das dreht sich doch das ganze. Beweiss vor Gericht das Gegenteil. Jemand spielt auf der Wiese mit nem Hund, der hüpft natürlich im Spiel mal hoch, und später heisst es er hätte es aus Aggression gemacht, keine Zeugen. Aussage gegen Aussage, da glaub ich kaum das (vor allem bei "solchen" Rassen) der Hund Recht bekommt. Das ist doch das Problem. Natürlich hat er einen fundierten Anwalt an seiner Seite, aber beweiss mal vor Gericht, dass dein Hund aus Spiel und Freude hochgesprungen ist, vor allem dann wenn es ein Rottweiler ist, und zum Spiel aufgefordert wurde.


Genau darum geht's doch. Hieraus folgt eine Begutachtung des Hundes... alles andere macht doch keinen Sinn...

DerSchwabe 31.05.2013 09:47

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 355925)
Ehrlich gesagt einfach schwer vorstellbar! Dann könnte ich ja jeden Hundehalter ankacken... :(

Genau so sieht es erstmal aus.
Anschwärzen kannst jeden wenn keine Zeugen dabei sind, und dann bist auf jeden Fall in der Beweispflicht. Dir wird die Gefährlichkeit unterstellt und jetzt Beweis das Gegenteil. War bei dem schon mal der Fall. Hundestaffel klingelte an der Haustür bei ihm, es läge eine Beschwerde vor und sie müssen der Sache nachgehen. Auf Nachfragen von wem, warum und wieso gab es keine Aussagen. Hat dan mit seinem Hund auf der Wiese wo er immer laufen geht (ganz toll) mit der Hundestaffel den Test (der hammerhart war ) ablegen müssen. Alles gut, alles super. Und jetz geht das Theater wieder los. Klar kannst jeden anschwärzen. Wenn auch unterm Strich nicht immer "bleibende Schäden" hast, hast bestimmt jede Menge Ärger am Hals.

DerSchwabe 31.05.2013 09:49

AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 355929)
Genau darum geht's doch. Hieraus folgt eine Begutachtung des Hundes... alles andere macht doch keinen Sinn...

Und genau das ist anscheinend in BW das Problem.
Aussage des RA und Aussage des Gutachters. Aber warten wir ab was rauskommt, alles andere sind Spekulationen.


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