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  #1 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 13:55
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.

In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.

Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...

In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.

Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.

Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 14:26
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.

In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.

Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...

In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.

Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.

Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 14:34
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 18.469
Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
Also ich will ja nicht sagen, dass ich mir das nicht vorstellen kann, bei unseren schlauen Gesetzen, aber Promi-Kampfhund Sugar (Hamburg) hat zwei oder drei Wesenstests abgelegt, bei Hund Katze Maus, war auch mal so ein Fall, wo ein Goldi jemand angesprungen hat, Anzeige, Maulkorb-Pflicht, etc. pp. und das Mädel musste dann zum WT. Danach alles wie vorher.

So wie ich es bisher verstanden habe, wird durch solch einen Vorfall die Gefährlichkeit zunächst unterstellt (= Nicht-Listenhund wird vorm Gesetz zum "gefährlichen Hund", incl. entsprechender Auflagen) und muss dann der Behörde, bzw. einem Sachverständigen vorgestellt werden.

Das liest man doch sogar zeitweise in den Zeitungsartikeln so, dass Hunde zunächst "be-auflagt" werden, dann aber einem Test unterzogen werden.

Ich würde im Zweifelsfall auch hier zu Weidemann (siehe Montys Post oben) raten.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 16:47
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
Du irrst das geht in Bayern auch. Hier greift zuerst die die §37
In der Kategorie 1 (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden.

Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.

Im § 1 Absatz 3 der Verordnung ist festgelegt, dass ein Hund einer nicht gelisteten Rasse) auch aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit zum Kampfhund werden kann.

Er muss also bewusst und gezielt "scharf gemacht" worden sein – Hunde die im Hundesport (Schutzdienst) gearbeitet werden oder die sich aus sonstigen Gründen (Deprivationsdefekte, physiologische Erkrankungen usw.) aggressiv zeigen, sind hier nicht erfasst.

Um dies zu widerlegen kann auch ein nicht gelisteter Hund in Bayern einen Wesenstest machen.

Dabei sollte aber immer bedacht werden bzw. beachtet werden, dass wenn das Ordnungsamt einen Bescheid erlässt, dass z.B. der DSH des Nachbarn gefährlich ist...dagegen nur innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann!
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L.G Monty und die Rasselbande:

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  #5 (permalink)  
Alt 29.05.2013, 23:16
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Lass Dir doch nix gefallen von den Möchtegern-Cowboys! Was meinst Du was denen der Zapfen geht, wenn einer sich plötzlich nicht von dem Gewäsch einschüchtern lässt!
So hat das damals auch angefangen! Runterschlucken und verstecken... never!
Sehe ich wie Peppi, es braucht immer zwei dazu, einer der einschüchtert und einer der sich einschüchtern lässt...

Ich glaub der Tip, mit dem v. g. Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und mal die weitere Vorgehensweise abzustimmen ist erst einmal das Beste.
Nicht das die Herren "Jägerschaft/Polizei" meinen, Du und Deine Hunde wären für sie jetzt Freiwild, das nach allen Regeln der Kunst bei jeder sich bietenden Gelegenheit schikaniert werden kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2013, 10:17
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