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  #11 (permalink)  
Alt 31.05.2013, 09:30
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben"

Um das dreht sich doch das ganze. Beweiss vor Gericht das Gegenteil. Jemand spielt auf der Wiese mit nem Hund, der hüpft natürlich im Spiel mal hoch, und später heisst es er hätte es aus Aggression gemacht, keine Zeugen. Aussage gegen Aussage, da glaub ich kaum das (vor allem bei "solchen" Rassen) der Hund Recht bekommt. Das ist doch das Problem. Natürlich hat er einen fundierten Anwalt an seiner Seite, aber beweiss mal vor Gericht, dass dein Hund aus Spiel und Freude hochgesprungen ist, vor allem dann wenn es ein Rottweiler ist, und zum Spiel aufgefordert wurde.
Es geht ja um das Gutachten welches gemacht wurde von dem Hund...wieso sollte dieses nicht anerkannt werden? Darum geht es mir...
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