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  #1 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 13:50
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Kollege von mir ist das auch passiert. Ist die Auflagen aber nur losgeworden, weil er dagegen angegangen ist.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 14:34
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Kollege von mir ist das auch passiert. Ist die Auflagen aber nur losgeworden, weil er dagegen angegangen ist.
Kannst du mir sagen wie er das geschafft hat? Würd mich interessiren, da mein Kumpel grad nach Möglichkeiten sucht....
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  #3 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 14:55
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.

In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.

Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...

In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.

Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.

Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 15:26
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.

In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.

Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...

In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.

Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.

Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 16:09
Graf / Gräfin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Der Schwabe: na, das ist ja eine fürchterliche Geschichte. Ich sehe aber eigentlich nicht das Hemmnis, die Sache zu regeln. Unterstellt, der Amtsschimmel ist schon so weit geloppiert und das mit Rechtskraft: dann wird es wohl einen Anwalt brauchen. Aber was ich mich frage: das Vortäuschen einer (Straf)Tat ist eine Straftat. Wenn Leute bekannt sind, vor denen die Äusserung, sinngemäss: da gibts was zu holen, da klagen wir auf Schmerzensgeld, bekannt sind: Anzeige gegen die Haupt"täterin". Ohne Wenn und Aber und Benennung der Zeugen - ob die möchten oder nicht ist nachrangig und in der Regel sind Schwätzer und Tratscher nicht hartleibig genug einer Vernehmung standzuhalten. Am Ende siegt da doch die Angst - und das ist auch gut so.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 16:14
Graf / Gräfin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Lucy, 27.5. "Naja das sie mich angeblich kennen keine Ahnung woher das kommt und falls du damit meinst meine Hunde hätten schon was angestellt neeee haben sie nicht."

Nein Lucy, das meine ich nicht. Meine Frage lautete, ob Du Dir vorstellen kannst, woher eine solche Aussage kommt? Du hast den alten Mann gut geschildert, möglicherweise schwätzt er nur daher. Ich weiss es nicht und es sei ferne, dass ich "glaube" - "meine" - Deine Hunde "hätten schon was angestellt".

Die Frage ist doch immer nur die: wo kommt so etwas her und dann muss man solchen Leuten kurz und nachhaltig auf das Maul hauen. Im übertragenen Sinn! Die direkte Konfrontation ist mühsam, und ja, es stellt sich ein gewisser Widerwille sehr schnell ein, nur: es geht ja darum, dass Du inskünftig nicht Spiessruten läufst. Lass' Dich da nicht einschüchtern, sonder gehe höflich und proaktiv mit dem Gerücht um. Nicht mit den etwaigen Sorgen, was diese Herrschaften nun anrichten könnten. Wenn es zum Schwur kommt, gfs. - auch mit RA - richtig Aufwand verursacht, sind diese "Berichter" und "Wisser" sehr rasch von Bord. Ein sehr schönes Beispiel sind ja bspw. diese Menschen, die sich masslos erregen, wenn einmal jemand in der UBahn geschlagen wird, bis sprichwörtlich das Hirn aus der Nase läuft und - man eben wegschaut. Sei nur getrost.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 16:17
Graf / Gräfin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Noch ein Nachsatz an Der Schwabe: die Angelegenheit ist keine Kleinigkeit, vor allem für das inskünftige Leben des Hundes. Vor vielen, vielen Jahren hatte ich eine ähnliche Begebenheit, allerdings ging es um Pferde. Ich habe mich hingesetzt und nachgedacht, was mich der Spass kosten könnte und habe dann eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt. Das funktionierte so formidabel, wie Du es Dir gfs. nicht vorstellen kannst.

Als Zweites: der Hausarzt, auch jener ist ein Zeuge: wenn Verletzungen "drei Tage später" sind, als das freundliche Zusammentreffen zwischen Deinem Freund-Hund, und der Person, so ist das nachweisbar. Also nur Mut. Man muss nicht jedem Müll antworten, aber mancher Müll verdient die vollständige Abfuhr.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.05.2013, 09:35
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

So, neues "Update"
Die ganze Sache läuft nun schon eine Weile.
Am Dienstag ist die Verhandlung. Hab gestern mit meinem Kumpel geredet. Der Gutachter kommt extra aus München angereist um an dem Prozess teilzunehmen. Das Problem ist, und dieser Ansicht ist der Gutachter auch, dass laut Gesetz in Baden Württemberg ein Hund sobald er an einem Mensch hochspringt als Gefährlich angesehen wird, auch wenn das offensichtlich im Spiel ist, und dies als Beissvorfall gewertet wird. Seiner Meinung nach sind deshalb die Gesetze in BW die dümmsten die es gibt. Klar sind in anderen BL die Listen voller als bei uns, aber da kann man die "Gefährlickeit" der Listenhunde mit einem Test Wiederlegen. In BW aber, ist der Hund, egal welche Rasse, sobald als er gefährlich eingestuft wurde nicht oder nur sehr sehr schwer davon loszubringen. Anscheinend sind jetzt vor der Verhandlung Fotos von den "Verletzungen" aufgetaucht. Diese hat mein Kumpel nun auch dem Gutachter vorgelegt der wirklich nur gelacht hat. Wenn überhaupt dann ist darauf nur ein blauer Fleck zu sehen, von Biss- und Risswunden keine Spur. Und ob der blaue Fleck vom Hund ist oder nicht, wie will man das beurteilen können? Unterm Strich lässt sich gegen die Schmerzensgeld-Klage sicherlich angehen, was mit dem Hund passiert ist aber völlig unklar. Fraglich ist auch immer noch, ob das Gutachten in BW anerkannt wird.....
Ich werde euch nach dem Prozess auf dem laufenden halten
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  #9 (permalink)  
Alt 31.05.2013, 09:44
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
ein Hund sobald er an einem Mensch hochspringt als Gefährlich angesehen wird,
Das steht im NRW Gesetz genauso...

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet
oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe
begonnen oder abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer
strafbaren Handlung geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

Vielleicht wäre ein Beistand sinnvoll, der sich auch mit den Gesetzen des Bundeslandes auskennt...
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  #10 (permalink)  
Alt 31.05.2013, 09:55
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Hat er ja in Form seines Anwalts.

"4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,"

Beweiss vor Gericht das Gegenteil wennd er Kläger Aggressivität unterstellt. Da ist Aussage gegen Aussage, und ich glaub nicht dass dann für den Hund geurteilt wird, vor allem dan nicht wenn es um "solche" Rassen geht...
Aber das sind alles Spekulationen, warten wir ab bis nach der "Rechtsprechung"
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