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AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Kollege von mir ist das auch passiert. Ist die Auflagen aber nur losgeworden, weil er dagegen angegangen ist.
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AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Kannst du mir sagen wie er das geschafft hat? Würd mich interessiren, da mein Kumpel grad nach Möglichkeiten sucht....
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AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.
In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes. Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln... In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren. Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist. Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig. |
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AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Zitat:
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AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
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So wie ich es bisher verstanden habe, wird durch solch einen Vorfall die Gefährlichkeit zunächst unterstellt (= Nicht-Listenhund wird vorm Gesetz zum "gefährlichen Hund", incl. entsprechender Auflagen) und muss dann der Behörde, bzw. einem Sachverständigen vorgestellt werden. Das liest man doch sogar zeitweise in den Zeitungsartikeln so, dass Hunde zunächst "be-auflagt" werden, dann aber einem Test unterzogen werden. Ich würde im Zweifelsfall auch hier zu Weidemann (siehe Montys Post oben) raten. |
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Der Schwabe: na, das ist ja eine fürchterliche Geschichte. Ich sehe aber eigentlich nicht das Hemmnis, die Sache zu regeln. Unterstellt, der Amtsschimmel ist schon so weit geloppiert und das mit Rechtskraft: dann wird es wohl einen Anwalt brauchen. Aber was ich mich frage: das Vortäuschen einer (Straf)Tat ist eine Straftat. Wenn Leute bekannt sind, vor denen die Äusserung, sinngemäss: da gibts was zu holen, da klagen wir auf Schmerzensgeld, bekannt sind: Anzeige gegen die Haupt"täterin". Ohne Wenn und Aber und Benennung der Zeugen - ob die möchten oder nicht ist nachrangig und in der Regel sind Schwätzer und Tratscher nicht hartleibig genug einer Vernehmung standzuhalten. Am Ende siegt da doch die Angst - und das ist auch gut so.
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Lucy, 27.5. "Naja das sie mich angeblich kennen keine Ahnung woher das kommt und falls du damit meinst meine Hunde hätten schon was angestellt neeee haben sie nicht."
Nein Lucy, das meine ich nicht. Meine Frage lautete, ob Du Dir vorstellen kannst, woher eine solche Aussage kommt? Du hast den alten Mann gut geschildert, möglicherweise schwätzt er nur daher. Ich weiss es nicht und es sei ferne, dass ich "glaube" - "meine" - Deine Hunde "hätten schon was angestellt". Die Frage ist doch immer nur die: wo kommt so etwas her und dann muss man solchen Leuten kurz und nachhaltig auf das Maul hauen. Im übertragenen Sinn! Die direkte Konfrontation ist mühsam, und ja, es stellt sich ein gewisser Widerwille sehr schnell ein, nur: es geht ja darum, dass Du inskünftig nicht Spiessruten läufst. Lass' Dich da nicht einschüchtern, sonder gehe höflich und proaktiv mit dem Gerücht um. Nicht mit den etwaigen Sorgen, was diese Herrschaften nun anrichten könnten. Wenn es zum Schwur kommt, gfs. - auch mit RA - richtig Aufwand verursacht, sind diese "Berichter" und "Wisser" sehr rasch von Bord. Ein sehr schönes Beispiel sind ja bspw. diese Menschen, die sich masslos erregen, wenn einmal jemand in der UBahn geschlagen wird, bis sprichwörtlich das Hirn aus der Nase läuft und - man eben wegschaut. Sei nur getrost. |
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AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Noch ein Nachsatz an Der Schwabe: die Angelegenheit ist keine Kleinigkeit, vor allem für das inskünftige Leben des Hundes. Vor vielen, vielen Jahren hatte ich eine ähnliche Begebenheit, allerdings ging es um Pferde. Ich habe mich hingesetzt und nachgedacht, was mich der Spass kosten könnte und habe dann eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt. Das funktionierte so formidabel, wie Du es Dir gfs. nicht vorstellen kannst.
Als Zweites: der Hausarzt, auch jener ist ein Zeuge: wenn Verletzungen "drei Tage später" sind, als das freundliche Zusammentreffen zwischen Deinem Freund-Hund, und der Person, so ist das nachweisbar. Also nur Mut. Man muss nicht jedem Müll antworten, aber mancher Müll verdient die vollständige Abfuhr. |
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AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Zitat:
Ich glaub der Tip, mit dem v. g. Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und mal die weitere Vorgehensweise abzustimmen ist erst einmal das Beste. Nicht das die Herren "Jägerschaft/Polizei" meinen, Du und Deine Hunde wären für sie jetzt Freiwild, das nach allen Regeln der Kunst bei jeder sich bietenden Gelegenheit schikaniert werden kann. |
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