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  #41 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 13:50
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Kollege von mir ist das auch passiert. Ist die Auflagen aber nur losgeworden, weil er dagegen angegangen ist.
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  #42 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 14:34
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Kollege von mir ist das auch passiert. Ist die Auflagen aber nur losgeworden, weil er dagegen angegangen ist.
Kannst du mir sagen wie er das geschafft hat? Würd mich interessiren, da mein Kumpel grad nach Möglichkeiten sucht....
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  #43 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 14:55
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.

In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.

Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...

In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.

Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.

Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
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  #44 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 15:26
Baron / Baronin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Laut Gesetz (NRW) kann man die Gefährlichkeit eines Hundes mit Negativgutachten von offiziell anerkanntem Gutachtern widerlegen.

In GE ist das in letzter Instanz das Vet-Amt (bzw. ein Erfüllungsgehilfe), bzw. hält sich das O-Amt an die Empfehlungen des Vet-Amtes.

Man muss dazu sagen, dass die Leute beim Vet-Amt (GE) auch sehr entspannt mit der Thematik umgehen und eher über die Kollegen vom O-Amt schmunzeln...

In wieweit sich da Allgemeingültigkeit ableiten lässt (insbesondere was andere Bundesländer betrifft), kann ich Dir leider auch nicht sagen/garantieren.

Ich behaupte aber, dass die Ämter häufig im Alleingang die Gesetze "interpretieren" und das man im Härtefall mit einem guten Anwalt am besten beraten ist.

Bei dem mir bekannten Fall, war das allerdings nicht nötig.
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
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  #45 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 15:34
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
Also ich will ja nicht sagen, dass ich mir das nicht vorstellen kann, bei unseren schlauen Gesetzen, aber Promi-Kampfhund Sugar (Hamburg) hat zwei oder drei Wesenstests abgelegt, bei Hund Katze Maus, war auch mal so ein Fall, wo ein Goldi jemand angesprungen hat, Anzeige, Maulkorb-Pflicht, etc. pp. und das Mädel musste dann zum WT. Danach alles wie vorher.

So wie ich es bisher verstanden habe, wird durch solch einen Vorfall die Gefährlichkeit zunächst unterstellt (= Nicht-Listenhund wird vorm Gesetz zum "gefährlichen Hund", incl. entsprechender Auflagen) und muss dann der Behörde, bzw. einem Sachverständigen vorgestellt werden.

Das liest man doch sogar zeitweise in den Zeitungsartikeln so, dass Hunde zunächst "be-auflagt" werden, dann aber einem Test unterzogen werden.

Ich würde im Zweifelsfall auch hier zu Weidemann (siehe Montys Post oben) raten.
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  #46 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 16:09
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Der Schwabe: na, das ist ja eine fürchterliche Geschichte. Ich sehe aber eigentlich nicht das Hemmnis, die Sache zu regeln. Unterstellt, der Amtsschimmel ist schon so weit geloppiert und das mit Rechtskraft: dann wird es wohl einen Anwalt brauchen. Aber was ich mich frage: das Vortäuschen einer (Straf)Tat ist eine Straftat. Wenn Leute bekannt sind, vor denen die Äusserung, sinngemäss: da gibts was zu holen, da klagen wir auf Schmerzensgeld, bekannt sind: Anzeige gegen die Haupt"täterin". Ohne Wenn und Aber und Benennung der Zeugen - ob die möchten oder nicht ist nachrangig und in der Regel sind Schwätzer und Tratscher nicht hartleibig genug einer Vernehmung standzuhalten. Am Ende siegt da doch die Angst - und das ist auch gut so.
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  #47 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 16:14
Graf / Gräfin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Lucy, 27.5. "Naja das sie mich angeblich kennen keine Ahnung woher das kommt und falls du damit meinst meine Hunde hätten schon was angestellt neeee haben sie nicht."

Nein Lucy, das meine ich nicht. Meine Frage lautete, ob Du Dir vorstellen kannst, woher eine solche Aussage kommt? Du hast den alten Mann gut geschildert, möglicherweise schwätzt er nur daher. Ich weiss es nicht und es sei ferne, dass ich "glaube" - "meine" - Deine Hunde "hätten schon was angestellt".

Die Frage ist doch immer nur die: wo kommt so etwas her und dann muss man solchen Leuten kurz und nachhaltig auf das Maul hauen. Im übertragenen Sinn! Die direkte Konfrontation ist mühsam, und ja, es stellt sich ein gewisser Widerwille sehr schnell ein, nur: es geht ja darum, dass Du inskünftig nicht Spiessruten läufst. Lass' Dich da nicht einschüchtern, sonder gehe höflich und proaktiv mit dem Gerücht um. Nicht mit den etwaigen Sorgen, was diese Herrschaften nun anrichten könnten. Wenn es zum Schwur kommt, gfs. - auch mit RA - richtig Aufwand verursacht, sind diese "Berichter" und "Wisser" sehr rasch von Bord. Ein sehr schönes Beispiel sind ja bspw. diese Menschen, die sich masslos erregen, wenn einmal jemand in der UBahn geschlagen wird, bis sprichwörtlich das Hirn aus der Nase läuft und - man eben wegschaut. Sei nur getrost.
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  #48 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 16:17
Graf / Gräfin
 
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Noch ein Nachsatz an Der Schwabe: die Angelegenheit ist keine Kleinigkeit, vor allem für das inskünftige Leben des Hundes. Vor vielen, vielen Jahren hatte ich eine ähnliche Begebenheit, allerdings ging es um Pferde. Ich habe mich hingesetzt und nachgedacht, was mich der Spass kosten könnte und habe dann eine Belohnung für Hinweise ausgesetzt. Das funktionierte so formidabel, wie Du es Dir gfs. nicht vorstellen kannst.

Als Zweites: der Hausarzt, auch jener ist ein Zeuge: wenn Verletzungen "drei Tage später" sind, als das freundliche Zusammentreffen zwischen Deinem Freund-Hund, und der Person, so ist das nachweisbar. Also nur Mut. Man muss nicht jedem Müll antworten, aber mancher Müll verdient die vollständige Abfuhr.
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  #49 (permalink)  
Alt 28.05.2013, 17:47
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Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
Du irrst das geht in Bayern auch. Hier greift zuerst die die §37
In der Kategorie 1 (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden.

Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.

Im § 1 Absatz 3 der Verordnung ist festgelegt, dass ein Hund einer nicht gelisteten Rasse) auch aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit zum Kampfhund werden kann.

Er muss also bewusst und gezielt "scharf gemacht" worden sein – Hunde die im Hundesport (Schutzdienst) gearbeitet werden oder die sich aus sonstigen Gründen (Deprivationsdefekte, physiologische Erkrankungen usw.) aggressiv zeigen, sind hier nicht erfasst.

Um dies zu widerlegen kann auch ein nicht gelisteter Hund in Bayern einen Wesenstest machen.

Dabei sollte aber immer bedacht werden bzw. beachtet werden, dass wenn das Ordnungsamt einen Bescheid erlässt, dass z.B. der DSH des Nachbarn gefährlich ist...dagegen nur innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden kann!
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #50 (permalink)  
Alt 30.05.2013, 00:16
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Lass Dir doch nix gefallen von den Möchtegern-Cowboys! Was meinst Du was denen der Zapfen geht, wenn einer sich plötzlich nicht von dem Gewäsch einschüchtern lässt!
So hat das damals auch angefangen! Runterschlucken und verstecken... never!
Sehe ich wie Peppi, es braucht immer zwei dazu, einer der einschüchtert und einer der sich einschüchtern lässt...

Ich glaub der Tip, mit dem v. g. Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und mal die weitere Vorgehensweise abzustimmen ist erst einmal das Beste.
Nicht das die Herren "Jägerschaft/Polizei" meinen, Du und Deine Hunde wären für sie jetzt Freiwild, das nach allen Regeln der Kunst bei jeder sich bietenden Gelegenheit schikaniert werden kann.
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