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  #7 (permalink)  
Alt 29.05.2013, 12:30
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Todesstrafe für unvermittelbare Tiere

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Das hat sich wohl nur mal wieder ein Halter ins Bockshorn jagen lassen.

http://www.meerbusch.de/C12574200041...1?Opendocument
Zitat:
In bestimmten Fällen sieht die Hundesteuersatzung Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vor, dies gilt jedoch nicht für das Halten gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen. Die Anträge sind schriftlich zu stellen.
und direkt darunter
Zitat:
Soweit für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen der Nachweis erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist, kann auf Antrag die Festsetzung der Steuer mit dem Steuersatz für normale Hunde erfolgen.
Na wat denn nu? Ermessensfrage? Also je nachdem an welchen SB du gerätst und der gute oder schlechte Laune hat oder wie?
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