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-   -   Das Jogger-Problem und die Anzeige . . . (https://molosserforum.de/allgemeines/21949-das-jogger-problem-und-die-anzeige.html)

Marieuhdana 11.06.2013 09:46

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Auch auf die Gefahr hin, dass ich (wieder) falsch verstanden werde:

Wir leben vollkommen abgeschieden im tiefsten Hintertaunus, an unserem Haus fahren tgl. so ca. 20 Auto's vorbei, wir haben keine Nachbarn und beim Gassi treffen wir monatlich so ca. 3 Menschen und 1,5 Hunde. Sly ist schon von einem Reh über den Haufen gerannt worden und ausser (nach knapp 2 Jahren) immer noch diesen Fels hoch starren, auf dem es damals verschwunden ist, jagt er nix und es interessiert ihn auch nicht . . .

Wenn es doch mal zu Begegnungen kommt, dann sehe ich die Leute/Radfahrer/Jogger/Reiter/etc. vorher, mein Dicker bleibt sofort stehen und ich kann ihn abrufen und anleinen. Radfahrer und Co. die von hinten kommen, machen sich irgendwie bemerkbar und geben mir die Möglichkeit meinen Hund anzuleinen.

Aber in einer einsamen Gegend darf man auch mal von einem plötzlich aus dem Nichts auftauchendem schreienden Jogger überrascht sein. Wäre mir das alles am Rheinufer oder an einem anderen stark frequentierten Ort passiert, sehe es vllt. anders aus, dann hätte ich den Jogger wahrscheinlich auf dem Zettel gehabt . . .

Ich habe kommende Woche mit der Dame vom Amt einen persönlichen Termin, wir werden sehen.

Bis dahin lass ich mich gerne von Leuten, die die perfekten Hundehalter zu seien scheinen, weiterhin als unfähig o.ä. betiteln und wünsche diesen, dass sie immer so perfekt handeln und leben wie sie es von anderen erwarten/verlangen.

Ach so, ich vergaß, dem Jogger gebe ich keine Schuld, wie auch, wenn man sehenden Auges auf Hunde zu rennt, erkennt, dass der Halter einen nicht bemerkt hat, dann ist man nicht schuldig, dann hat man ja wohl alles Recht der Welt für sich gepachtet. Da hilft auch kein bereits seit Jahren bekanntes OLG Urteil (OLG Koblenz Az. 5 U 27/03).

Peppi 11.06.2013 09:57

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
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wolkenspringer 11.06.2013 13:29

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Hi,

also wenn es so ist, dass der Jogger tatsächlich nicht gebissen wurde UND auch nicht gestürzt ist, wird er es schwer haben dieses nachzuweisen, denn hierfür sollte ja dann wohl ein ärztl. Attest vorliegen. da du nichts von etwaigen Zeugen geschrieben hast, gehe ich mal davon aus, dass es auch keine gab, also auch da wird er es schwer haben.
So wie es andere schon geraten haben, schalte einen Anwalt ein, in Deutschland gilt das "Unschuldsprinzip" und laut deiner Aussage kann der Jogger nichts beweisen, selbst dass er angebellt wurde, kann er nicht beweisen, sofern du es abstreitest. ;)

Und was die Ignoranz von Joggern, Radfahrern und Spaziergängern, besonders die im Rentenalter, angeht, kann ich ein Liedchen singen.
Ein Grossteil von Vertretern dieser Gruppen haben alle das alleinige Recht gepachtet im Wald umherzulaufen bzw. zu fahren und das ohne Rücksicht auf irgendjemanden und oder irgendetwas zu nehmen und sollte mal jemand kommen, der rücksichtsvoll seine Hunde bei Seite nimmt, damit Jogger und Radfahrer ungehindert und ungebremst weiter können, müssen diese sich auch nicht bedanken, denn Hunde und Halter haben dort ja überhaupt nichts verloren!

Das letzte spazierende Rentnerpaar was ich d.bzgl. noch auf dem Schirm habe, musste auf einem gut 3 - 4 Meter breiten Weg so dicht meinen Hogan passieren, dass dieser nur leicht den Kopf zu ihrer Seite bewegen brauchte um den Herrn am Ärmel seiner schwarzen Jacke zu berühren, worauf dieser sofort los schrie, mein Hund hätte seinen Mantel versaut und wer das jetzt bezahlen würde!!! Ich habe ihm ganz ruhig aber bestimmt, ein paar Worte zu seinem Verhalten gesagt und ihm abschätzig 10 € für die Reinigung hingehalten, die er dann aber nicht mehr annahm. :D
Und als was wir, also Hogan und ich, schon alles grundlos tituliert wurden, möchte ich hier gar nicht mehr posten :kicher:

Es begegnen uns aber durchaus auch noch freundliche Zeitgenossen und ich wollte nur mal zum Ausdruck bringen, dass ich mir sehr wohl vorstellen kann, dass man schuldlos in eine solche Situation geraten kann!

Ach noch etwas, ich weiss nicht, ob es ratsam ist, das Gespräch auf dem Ordnungsamt zu führen, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, man hat schnell mal etwas gesagt, was einem dann anders ausgelegt werden kann und es einem Anwalt dann unnötig schwer macht, das Beste für einen rauszuholen.

Gruss,

Reinhold

Peppi 11.06.2013 13:42

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Zitat:

Zitat von wolkenspringer (Beitrag 356554)
So wie es andere schon geraten haben, schalte einen Anwalt ein, in Deutschland gilt das "Unschuldsprinzip" und laut deiner Aussage kann der Jogger nichts beweisen, selbst dass er angebellt wurde, kann er nicht beweisen, sofern du es abstreitest. ;)

Nur im Strafrecht...

Scotti 11.06.2013 14:11

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Zitat:

Zitat von wolkenspringer (Beitrag 356554)
Ach noch etwas, ich weiss nicht, ob es ratsam ist, das Gespräch auf dem Ordnungsamt zu führen, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, man hat schnell mal etwas gesagt, was einem dann anders ausgelegt werden kann und es einem Anwalt dann unnötig schwer macht, das Beste für einen rauszuholen.

Gruss,

Reinhold

Faende ich auch wichtig!

Donata 11.06.2013 15:17

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Marieuhdana: Ich habe eine Frage und ganz ganz ehrlich, sie ist nicht provokant gemeint. Ich erläutere, wenn ich Deine Antwort habe, was ich im Sinn habe.
Du hast geschrieben u.a.:
"Der Jogger ist immer noch brüllend in's Gebüsch gesprungen, ich habe Sly gerufen, er kam auch sofort (die Kleene im Schlepptau), ich habe ihn abgesetzt und mich bei dem Jogger entschuldigt, der nun mich anbrüllte (was habe ich nicht verstanden), die Kleene habe ich an ihrem Geschirr gesichert und mein Dicker hat mich vollkommen unverständlich angeglotzt, war aber vollkommen auf mich fixiert und saß da wie ein Fels. "

Wofür hast Du Dich bei dem Jogger entschuldigt?

Hola 11.06.2013 16:16

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Entschuldigt hört sich gleich nach Schuldeingeständnis an.....

Scotti 11.06.2013 16:49

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Zitat:

Zitat von Hola (Beitrag 356558)
Entschuldigt hört sich gleich nach Schuldeingeständnis an.....

Naja, es war ja auch die Schuld der Hunde des TS.
Eine Entschuldigung ist sicherlich etwas was man nach so einer Aktion verlangen kann.

Hola 11.06.2013 16:52

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
kannste dann aber wieder schlecht abwiegeln wenn es hart auf hart kommt....

Scotti 11.06.2013 16:56

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Stimmt, aber unter Umstaenden kann eine ernst gemeinte Entschuldigung sowas verhindern.
Manchmal aber eben leider auch nicht.


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