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-   -   Das Jogger-Problem und die Anzeige . . . (https://molosserforum.de/allgemeines/21949-das-jogger-problem-und-die-anzeige.html)

bx-junkie 12.06.2013 15:06

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Zitat:

Zitat von Guayota (Beitrag 356599)
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier. ;)

Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?

Wenn der Jogger behauptet er wurde vom Hund gebissen oder sonstwie bedroht, ist das doch in der HundeVO geregt was dann passiert, oder nicht?

DSH von einem Bekannten (auch Hessen) wurde zum "gefährlichen Hund", weil er auf dem eigenen Grundstück (Hofeinfahrt) einen kleinen Rüden "gezwickt" hat (Loch im Pelz, bissl Blut, mehr nicht). Das ging Rucki-Zucki.

Doch kann sie...das sie Verwaltungsbeamtin ist und dieser Vorfall dem Verwaltungsrecht unterliegt, hat sie das Recht dazu. Wenn du dagegen Widerspruch einlegst, geht es vor Gericht und dort wird sie nunmehr als Zeugin geladen um die Sichtweise der Behörde zu offenbaren....entscheiden "tut" dann aber der Richter...

Peppi 12.06.2013 15:14

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
@Jörg: Weisst Du ob die Möglichkeit bestanden hätte, mit WT die Gefährlichkeit zu widerlegen?

Monty 12.06.2013 15:44

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Zitat:

Zitat von Guayota (Beitrag 356599)
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier. ;)

Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?


Zitat:

Zitat von bx-junkie (Beitrag 356590)
Es stimmt was Peppi sagt, im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung, da zählen nur harte Fakten. Wenn du substantiiert darlegen kannst, das Peppi deinen Zaun zerstört hat und er dieses nicht widerlegen kann, ist er schuldig. Das nennt man Beweisumkehr ;) In dem Fall bedeutet das, das Peppi dir das Gegenteil beweisen muß ansonsten ist er schuldig.
Im Strafrecht sieht das anders aus...dort ist der Staat vertreten durch die Staatsanwaltschaft der Kläger und dort muß der Staat dir erstmal beweisen das du etwas mit der Tat die dir zur Last gelegt wurde, auch wirklich etwas zu tun hast, ansonsten gilt bis zur Verurteilung das Unschuldsprinzip...Zivil und Strafrecht verwechseln die Menschen gerne, sind aber 2 völlig verschiedene Schuhe.

So schön hätte ich es nicht erklärt bekommen, danke

Zitat:

Zitat von bx-junkie (Beitrag 356602)
Doch kann sie...das sie Verwaltungsbeamtin ist und dieser Vorfall dem Verwaltungsrecht unterliegt, hat sie das Recht dazu. Wenn du dagegen Widerspruch einlegst, geht es vor Gericht und dort wird sie nunmehr als Zeugin geladen um die Sichtweise der Behörde zu offenbaren....entscheiden "tut" dann aber der Richter...

stimmt, Verwaltungsrecht halt - der Sachbearbeiter erlässt einen Bescheid (nach eignen ermessen und ist dabei meist übervorsichtig), der wird nach vier Wochen rechtskräftig, wenn man nicht dagegen Widerspruch einlegt. Vor Gericht muss es dabei noch nicht zwangsläufig gehen...

Guayota 12.06.2013 16:33

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 356604)
@Jörg: Weisst Du ob die Möglichkeit bestanden hätte, mit WT die Gefährlichkeit zu widerlegen?

So weit ich mich erinnern kann musste der Hund damals zur Wesensprüfung und hat bestanden. Ich glaube, dass der Hund aber weiterhin ein "gefährlicher Hund" war, aber er hatte wegen der positiven Wesensprüfung keine Auflagen und die WP ist Bedingung für die "Erlaubnis zur Haltung".
Die WP musste er ja auch wiederholen...

Wenn's interessiert frage ich gerne nochmal genauer nach...ist bestimmt 4-5 Jahre her und den Hund gibt's leider auch nicht mehr.

Danke für die Antworten!

Donata 12.06.2013 17:59

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Wenn ich darf, würde ich gerne zu der ganzen "Rechtsberaterei" ein wenig meinen "Senf" liefern: Die Frage, was eine Verwaltungsbeamtin kann oder nicht kann/darf: das Zauberwort ist "Ermessen" und hier ist die penible Frage, gibt es überhaupt ein Ermessen, dass quasi über den Schreibtisch verfügt werden kann. Ferner hat eine Verwaltungsbeamtin überhaupt ein Ermessen, das unabgestimmt anwendbar ist? Ich meine spontan, dass das fragwürdig ist.
Wenn aber doch die Lage so prekär ist, wie die OP es schildert und da jemand wild um sich schlägt "der Jogger": Angriff ist, leider, die beste Verteidigung und daher - für etwas beherztere Seelen - wäre die Frage, ob die OP den Jogger nicht anzeigt?

Um es kurz zu halten, da ich mich nicht auf den Boden von Rechtsberatung begebe: der OP rate ich, umgehend einen geeigneten Anwalt aufzusuchen, Rat einzuholen. Ansonsten abzuwarten, was - ob - da von "dem Jogger" kommt.

Meine Frage an die OP, die diese nur indirekt beantwortet hat, lautete "wofür entschuldigt?". Ich habe die marginale Erklärung verstanden, aber: das Verhalten des Jogger war gfs. nötigend und nicht vernunftgemäss. Darüber würde ich einfach einmal nachdenken, denn Entschuldigungen sind für Menschen aus unserem Kulturkreis sehr richtig, aber - vgl. Herder Bericht zu dem gefährlichen Hund, der jemanden angsprungen haben soll - wir wissen nie, auf welche Grundstimmung wir bei einem vis-á-vis treffen. Daher meine Frage nach dem Grund der Entschuldigung.
Ich weiss schon sehr genau, warum ich mit meinen "huge boys" niemals den eigenen Grund und Boden verlasse. Ich wünsche der OP alles Gute. OP schreibe ich auch nur, weil ich den Namen nicht behalte und nicht falsch schreiben möchte. Schönen Abend.

bx-junkie 12.06.2013 18:25

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
wer hat denn hier eine Rechtsberatung gegenüber der Themenerstellerin gegeben? :hmm:
Das sie einen Anwalt konsultieren soll, wurde direkt im 1.Posting geraten, alles weitere hatte mit dem "Fall" gar nichts zu tun.
Ansonsten muß ich zugeben verstehe ich nicht sehr viel von deinem Text...ist aber auch nicht wichtig.

Monty 12.06.2013 19:52

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
:schreck: OB ich dachte eigentlich das wäre ein Hygieneartikel :D

Donata 13.06.2013 16:54

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Ich helfe gerne, Monty : http://de.wiktionary.org/wiki/OP
OP: ein wenig eine "Internet-Unart", aber sehr praktisch:

"Bedeutungen:

[1] original post: erste Nachricht (bzw. das originale Dargebotene)
[2] original poster: Schreiber der ersten Nachricht [1] "

Freundliche Grüsse

Monty 13.06.2013 19:32

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
weiß ich, der Name ist aber netter...

Donata 14.06.2013 10:30

AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
 
Guten Tag Monty, beileibe nicht um Recht zu haben, aber Ihr Hinweis, auf das was netter sei - nämlich Namen zu nennen, lässt mich fragen oder überlegen: Wenn Sie sich der Mühe unterzögen: ich schrieb
"Ich wünsche der OP alles Gute. OP schreibe ich auch nur, weil ich den Namen nicht behalte und nicht falsch schreiben möchte. Schönen Abend. "
Nun bezogen Sie sich gerade auf diesen Text und hätten die Freundlichkeit nicht erkannt. Das täte mir insofern leid, als ich hoffe, dass die OP (ich kann den Namen immer noch nicht unfallfrei memorieren :) ) es richtig(er) versteht.

Welch erstaunliche Wendungen und wie schnell sich doch bewahrheitet, was ich sonst noch anmerkte: ".....wir wissen nie, auf welche Grundstimmung wir bei einem vis-á-vis treffen. "

Ja, das mit den Grundgestimmtheiten, das ist schon ein Rätsel, nicht wahr?


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