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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2013, 16:56
Benutzerbild von HelmBurn
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Heder, Dir dürfte das schon bekannt sein, ich zitiere mal für alle aus dem Bericht über das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010 
-*6*A*10038/10.OVG*-: „Darauf, dass in der Vergangenheit Beißvorfälle unter Beteiligung von Bullmastiffs nicht häufig bekannt geworden seien, komme es nicht an, weil für die erhöhte Besteuerung das Bestehen einer konkreten Gefahr nicht erforderlich sei. Vielmehr genüge ein abstraktes Gefährdungspotential. Dass das Landeshundegesetz Hunde der Rasse Bullmastiff nicht als generell gefährlich einstufe, schränke die Befugnis des kommunalen Satzungsgebers nicht ein, durch eine erhöhte Besteuerung auf die Begrenzung des Bestands dieser Hunde hinzuwirken.“

Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt: Nicht die Finanzbehörde muss die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes nachweisen, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass der Hund nicht beissen wird.

Mein Gott Heder, ich wünsche Dir den Erfolg von ganzem Herzen und drücke alle Daumen und grosse Zehen. Ich sehe nur nicht, dass es dafür wirklich einen juristischen Hebel gibt. Ich hoffe, dass ich mich täusche. Ich denke auch nicht, dass da jemand etwas „eigentlich will“. Die Leute in den Verwaltungen wollen halt ihre Formulare ausgefüllt und ihre Tabellen vollständig ausgefüllt und bis zum Feierabend alles reibungslos in den Akten abgeheftet haben. Aus meinen persönlichen Erfahrungen kann man sehen, dass keiner genau weiss, was er da tut, nicht die kommunalen Gremien, nicht der Städtebund und auch nicht die Leute auf der Steuerstelle, die das durchziehen sollen: Was solls denn nun sein, die Unbedenklichkeitserklärung eines beliebigen Tierarztes, den Hundeführerschein wie in NRW oder ein Wesenstest nach dem „Ludwigshafener Modell“? Tja, und wenn dann so ein Tierarzt eine gewisse Monopolstellung hat und auch noch einen schlechten Tag, da kann man eben Pech haben und muss froh sein, wenn es nur um 500 Euro geht. Da nützt es auch nichts, sich den Befähigungsnachweis zeigen zu lassen, wenn doch die Hundesteuerstelle von seiner Befähigung überzeugt ist.

Ich halte Deinen Gang an die Öffentlichkeit für am aussichtsreichsten. Wenn die Berichterstattung die kommunalen Vertreter in den Medien in ein ungünstiges Licht setzt, kann es schon vorkommen, dass die sich das noch mal überlegen.

Übrigens habe ich aufgrund des ersten Bescheids bei der Verbandsgemeinde gegen die Hundesteuer überhaupt Widerspruch eingelegt mit einem dieser Musterschreiben. Das war im Februar und da sah es ja noch so aus, als würde es vor dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Beschwerde kommen, was inzwischen auf so höchst seltsame Weise vom Tisch ist. Mein Einspruch wurde an den Rechtsausschuss weitergeleitet, aber der wird nach dem OVG – Urteil auch nicht besser entscheiden können. Ich habe seitdem aber nichts mehr davon gehört und warte erst mal ab. Spätestens wenn im Januar die Hundesteuer fällig wird, wird es ihnen schon wieder einfallen.

Der Schreiber des ersten Bescheids hat übrigens keine Behinderung. Natürlich war es dennoch unklug, einen Schreibtischsesselinhaber auf Fehler hinzuweisen. Wer schätzt das schon. Trotzdem scheint es mir ein Symptom zu sein: Wenn man mir schon in die Tasche greift, sollte ein kleiner Klick auf des Rechtschreibkorrekturprogramm nicht zuviel verlangt sein. Und dass Magnus keine Frau sein kann und nicht mal die Adresse nicht korrekt abgeschrieben wird... na, da darf ich mich schon ein bisschen vergackeiert fühlen.
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Alt 29.08.2013, 12:04
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Standard AW: Steuerwillkür

Hallo, HelmBurn,

kann deine Wut auch gut nachvollziehen, aber genau bei dem Urteil, wie von Dir beschrieben liegt auch der Hase im Pfeffer begraben:

Es geht hier nähmlich gar nicht um eine Umkehrbeweislast gegenüber der Finanzbehörden, diese legt die Steuersätze in Bezug Hundesteuer nicht fest. Es obliegt dem Städte- und Gemeindebund, in Anlehnung an die Satzung der Landeshundeverordnung,die Steuern selbst festzulegen. Die Finanzbehörden sind dann nur noch als überwachendes und einziehendes Organ zuständig. Und das gilt für gesamt Deutschland!!
Genau an diesem Punkt werden wir auch ansetzen. Urteile können gut und schön sein, Ihr Zweck gerade in diesem Bereich scheint aber wirklich zu sein, die Hundehalter einzuschüchtern, gerade weil hier sehr absurde gegensächlichkeiten möglich sind, und nach beliebiger Willkür, geändert, angepasst und was auch immer, werden kann.

Mal ganz einfach ausgedrückt: Es kotzt mich so an, das man hier(Deutschland), ohne auch nur den kleinsten Schimmer von Ahnung zu haben, nur schon alleine durch das Halten eines großen, oder dunklen Hundes, fast schon als Verbrecher abgefertigt wird und im Vorfeld, wohl als Schutzmassnahme, eine Strafe in Form einer total überzogenen Steuer zahlen soll.
Und es gibt noch mehr Variationen, wie man dieses auslegen könnte.

Für mich ist einfach klar, man sollte nur dann etwas einschätzen, wenn man auch die Ahnung davon hat und diese durch Fakten belegen kann. Und das betrifft insbesondere unsere Hunde.

Ich kann auch nicht durch einfaches Anschauen einen Menschen als gefährlich einstufen und dann entsprechend handeln, nur weil er vielleicht eine andere Hautfarbe hat, oder nen dicken Pickel auf der Nase
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2013, 06:09
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Standard AW: Steuerwillkür

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03.09.2013
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2013, 12:04
Benutzerbild von heder
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Vom Ansatz her ja ganz interessant, scheint aber etwas unorganisiert zu sein.
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.08.2013, 12:17
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Vom Ansatz her ja ganz interessant, scheint aber etwas unorganisiert zu sein.
Das ist das Problem.

Stell Dir nur mal vor alle Hundehalter würden es auf die Kette kriegen sich zu organisieren...
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  #6 (permalink)  
Alt 30.08.2013, 15:06
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Ich setz den Text hier einfach mal drunter. Genehmigung vom "Autor" liegt vor:

"Die Hundesteuer muß, wie in fast allen anderen Ländern Europas, endlich auch in Deutschland abgeschafft werden“

Die kommunale Aufwandsteuer wird ausschließlich auf die Haltung von Hunden, „nicht auf die Haltung anderer Tiere“ erhoben.
Sie wird von den Städten und Gemeinden „als zusätzliche fiskalische Einnahmemöglichkeit“ beim Ausgleich der kommunalen Haushalte gesehen, jedoch nicht, wie von Politikern gerne scheinheilig u. heuchlerisch begründet, als „ordnungspolitische Lenkungsfunktion“.

Kommunalpolitiker beziehen sich hierbei auf ihr Steuerfindungs- u. kommunales Selbstverwaltungsrecht zur Erhebung von Verbrauchs- u. Aufwandsteuern.
Die Hundesteuer wird als so genannte Aufwandsteuer (Luxussteuer) erhoben.
Dabei wird die in der Einkommensverwendung über den notwendigen eigenen Lebensunterhalt hinausgehende und zum Ausdruck kommende wirtschaftliche u. finanzielle Leistungsfähigkeit getroffen und besteuert.
Man rechtfertigt sie mit der Erwägung daß der, der sich einen Hund kaufen, leisten und diesen unterhalten kann, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit besitzt die sich zur Besteuerung geradezu anbietet.
Das heißt, wer einen Hund hält betreibt finanziellen Aufwand der über den notwendigen Aufwand zum eigenen Lebensunterhalt hinausgeht. Wer jedoch solchen Aufwand betreibt der kann auch Steuern zahlen.
Eine Perversion des Denkens wenn es darum geht, zweckdienliche Argumente und Ausreden zu erfinden zur Durchsetzung finanzpolitischer Interessen.
Politiker waren in der Findung von Zweck- u. Alibiargumenten schon immer höchst erfinderisch, geht es einzig darum, fiskalpolitische Interessen gegen Volksinteressen konsequent durchzusetzen.
Dann müßte für die Haltung aller anderer Haus- u. Liebhabertiere, sogar auch für Kinder, „Aufwandsteuern“ wegen Mehraufwand erhoben werden.
„Eine Aufwandsteuer (Luxussteuer) jedoch ist an ein Mitgeschöpf nicht anknüpfbar“
Die Hundesteuer ist nicht als Aufwandsteuer qualifizierbar und somit finanzverfassungswidrig!
Am 01.09.1990 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (§ 90a BGB) und dem neuen Art.20a GG vom Herbst 1994 in Kraft getreten.
Dieses geht von der im Tierschutzrecht verankerten Auffassung aus, daß das Tier (Hund) ein Mitgeschöpf des Menschen und somit ein schmerzempfindendes, leidensfähiges Lebewesen ist, dem gegenüber der Mensch zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist.
Dieser Grundgedanke soll innerhalb der gesamten Rechtsordnung gelten.
Diese Aufwertung der Tierhaltung verdient besondere Beachtung.
Nach hier vertretener Auffassung ist es danach nicht mehr möglich, maßlose Hundesteuersätze zu beschließen mit der Folge, daß viele Bürger ihren Hund abschaffen müssen weil sie die hohe Hundesteuer nicht mehr aufbringen können.
Der Hund der abgeschafft wird leidet „Mensch und Tier leiden“.
Die Besteuerung einer Hundehaltung mit unsozialen und progressiven Steuersätzen findet jedenfalls ihre Grenze an der neuen Rechtsstellung des Tieres!

Somit sind auch Hunde dem Begriff der „Sache“ entrückt und rechtlich nicht mehr geeignet, um an sie eine Aufwandsteuer anzuknüpfen.

Geradezu absurd ist es, die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hundehalters daraus abzuleiten, daß er für die Folgekosten und den Unterhalt des Tieres aufkommen kann.
Der Hundehalter, der seinem Tier die ordnungsgemäße Grundversorgung angedeihen läßt, erfüllt zugleich eine sittliche und tierschutzgesetzliche Pflicht.
Gehört er zu den Leuten mit mittlerem bis kleinem Einkommen, so wird er diese -als tierliebem Menschen für ihn selbstverständliche- Pflicht oft unter Einsparungen an anderen Stellen des privaten Haushaltes erfüllen.
Hier ist die Hundehaltung dann gerade nicht Ausdruck eines gut gefüllten Geldbeutels, sondern im Gegenteil, Zeichen persönlicher -aus Tierliebe geborener- Opferbereitschaft.

Fazit: Wer einen oder mehrere Hunde hält ist finanziell überhaupt nicht leistungsfähiger als jemand der keinen Hund hält; im Gegenteil: Kein Mensch schafft sich einen Hund an weil er reich ist oder es sich finanziell leisten könnte, sondern weil er als Hundeliebhaber die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung einfach nicht missen möchte.

Was an dieser schroffen Stellungnahme von Aufwandsteuer für Mehraufwand durch Hundehaltung so bedenklich stimmt ist, daß sich in den fast 200 Jahren seit Bestehen der Hundesteuer das Denken des Fiskus nicht geändert hat.
Kein Gedanken an die äußerst wertvolle psychologische Hilfe für alte und jüngere, aber vereinsamte Personen, um die sich unsere Gesellschaft im Allgemeinen kaum kümmert. Kein Gedanken an die seelischen Werte der Zuwendung die ein Hund bietet.
Bildet vielleicht Art.14 GG der das Eigentum garantiert, oder eine andere Norm des Grundgesetzes gegen maßlose Hundesteuersätze, oder gegen die Besteuerung für Hundehaltung überhaupt, eine Schranke?
Ein Verstoß gegen Art.14 GG ist dann anzunehmen, wenn eine Steuer wegen ihrer Höhe substanzverzehrenden Charakter annimmt; dies ist bei der Hundesteuer längst der Fall wenn man davon ausgeht, daß ein Mischlingshund in der Regel einen Substanzwert von 300-400 DM hat.
Art.14 GG schützt das Eigentum.
Der Eigentümer eines Lebewesens darf nicht schlechter gestellt werden als der Eigentümer einer Sache!

Die Hundesteuer ist insgesamt unsachlich, unmoralisch, ethisch nicht haltbar, sittenwidrig, ungerecht, zutiefst unsozial und nicht verhältnismäßig. Sie ist rechtlich höchst umstritten. Die Hundesteuer dient ausschließlich fiskalischem Zweck.
Sie stellt eine reine Geldbeschaffungsmaßnahme dar; sie ist tier-, menschenfeindlich u. tierschutzwidrig.
Eine Besteuerung für Hundehaltung ist die Erfindung einer Zeit und ihrer Geisteshaltung, von der wir heute glaubten sie längst überwunden zu haben.
Ein Anachronismus der für die BR-Deutschland -nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern- heute jedenfalls keinerlei Daseinsberechtigung mehr hat.
Daher ist gut nachvollziehbar, weshalb viele europäische Länder den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt haben, indem sie die Hundesteuer aus ethischen, moralischen und verfassungsrechtlichen Bedenken sinnvoller Weise abgeschafft haben.

Die Hundesteuer mit nötiger „Gesundheits- u. ordnungspolitischer Lenkungsfunktion“ zu begründen ist grob unredlich.
Vielmehr handelt es sich bei solcher Zweckargumentierung lediglich um ein vorgeschobenes Schutzargument zur Durchsetzung steuer- u. finanzpolitischer Interessen.
Die Länder sollen doch endlich zugeben, dass es sich bei der Besteuerung für Hundehaltung ausschließlich und wahrheitsgemäß um reine fiskalpolitische Zielsetzung zu mehr Steuereinnahmen für die Finanzhaushalte von Kommunen und Gemeinden geht und sonst um nichts anderes!

„Wir appellieren an die Vernunft und den Anstand der Politiker, an ihr sittliches, ethisches und moralisches Empfinden:
Schafft endlich die ungerechteste und rechtlich höchst umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, ab.
Mißbraucht nicht die Liebe u. Zuneigung des Bürgers zu seinem Hund mit der Absicht der Einnahmeerzielung für steuer- u. kommunalfinanzpolitische Interessen der Finanzhaushalte von Kommunen u. Gemeinden, u. für politischen Eigennutz“!

Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart)
Bürgerinitiative gegen Hundesteuer"
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  #7 (permalink)  
Alt 02.09.2013, 05:26
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Standard AW: Steuerwillkür

Ist inhaltlich gesehen eine interessante Theorie, die aber wahrscheinlich, wenn es zu einem Klageschritt kommt, genauso vorm Europäischen Gerichtshof scheitern wird, wie die Klage von Dr. E.Vitt.
Hier gingen dann urplötzlich innerhalb der Frist 2 Dokumente verloren, womit die Klage vorerst gestoppt wurde. Auch wenn die Dokumente vom Gericht selbst verschl.... wurden, gibt es wohl keinen Weg einer Verlängerung.

Sehe hier wirklich nur den Weg das ganze von unten anzugehen, spriche, die kleinen Gemeinden und Kommunen müßen erst mal handeln, da ja hier eigentlich der finanzielle Aspekt zum Tragen kommt.

Nächste Woche wird bei unserem Fall irgendeine Entscheidung getroffen werden, die dann den nächsten Schritt auslösen wird.

So und jetzt noch für alle, die es bisher nicht wussten:

Der Bullmastiff ist ein Löwenhund, frißt in Afrika Löwen und ab und an auch kleine Kinder (Wurde dahingehend gerade aufgeklärt von einem Einwohner unseres Dorfes), sitze seitdem jeden Morgen an unserer Strasse und hoffe, das ein paar Maul gerechte Häppchen vorbeikommen für unseren HUnd
__________________
LG

Heinz

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