|
|
||||
AW: Steuerwillkür
Das hier habe ich gefunden, passt auch zum Thema, hast du das schon gesehen, Heinz?
http://gassi-tv.de/Tier-und-Recht/Paragraph-Listenhund
__________________
Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh) |
|
||||
AW: Steuerwillkür
Ja, ja,, und damit hat man genau erreicht, was man ja eigentlich will. Und diesen Tierarzt, der ja anscheinend befugt ist, den Wesenstest abzunehmen, von diesem würde ich mir mal den Befähigungsnachweis zeigen lassen. Dieser muss in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden. Ohne Nachweis, keine Befähigung!
Zu dem Urteilen: Hier gibt es einige Lücken, die rein Juristisch gesehen, schon zu einem Erfolg führen können. Wie schon gesagt, vermutungen oder Annahmen, in Bezug auf die Gefährlichkeit eines Hundes, lassen sich auf jeden Fall rechtlich wiederlegen. Hierzu muss man auch in der Lage sein, zu definieren, woher den die Gefährlichkeit kommen soll. Und dabei auf Gewicht und Größe zu gehen, was ist dann mit Pferdehaltern? Auch diese Tiere sind groß und schwer und wehrhaft? Beispiele gäbe es hier zu dutzenden. Auf jeden Fall ist es schon mal interessant, das jetzt für nächste Woche eine aussergewähnliche Gemeinderatssitzung einberufen wurde, in Bezug auf meine Anschreiben und Ankündigungen. Der VG Oberbürgermeister, der selbst Jurist ist, hat jetzt die Zuständigkeit an unsere Gemeind zurückgegeben, hier sporucht man aber von einer Vorgabe der VG, die einfach nur abgesegnet wurde. Also gibt es wohl unter VG und Gemeinderat schon mal etwas KLärungsbedarf. Auch hat sich mittlerweilen jemand von unserem Bürgerfernsehen gemeldet. Hier haben wir anvisiert, die Sitzung abzuwarten und dann einen Termin abzusprechen. Also es tut sich was...... Ach so, in Bezug auf die Rechtschreibfehler in dem Schreiben vom Amt, nicht immer zu vorschnelle urteilen, hier sitzen mitunter auch mal Menschen, die irgendwelche Gebrechen haben, aber denoch aktiv am Arbeitsleben teilnehmen, sollte man also schon etwas tolerieren So nächste Woche weiteres Feedback.......
__________________
LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
|
|||
AW: Steuerwillkür
Zitat:
Ich finde es total klasse das du dir nichts gefallen läßt und die Geschichte von HelmBurn macht mich einfach nur noch sprachlos und wütend..SCH*Sesselfurzer |
|
||||
AW: Steuerwillkür
Heder, Dir dürfte das schon bekannt sein, ich zitiere mal für alle aus dem Bericht über das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.04.2010
-*6*A*10038/10.OVG*-: „Darauf, dass in der Vergangenheit Beißvorfälle unter Beteiligung von Bullmastiffs nicht häufig bekannt geworden seien, komme es nicht an, weil für die erhöhte Besteuerung das Bestehen einer konkreten Gefahr nicht erforderlich sei. Vielmehr genüge ein abstraktes Gefährdungspotential. Dass das Landeshundegesetz Hunde der Rasse Bullmastiff nicht als generell gefährlich einstufe, schränke die Befugnis des kommunalen Satzungsgebers nicht ein, durch eine erhöhte Besteuerung auf die Begrenzung des Bestands dieser Hunde hinzuwirken.“
Das bedeutet, dass sich die Beweislast umkehrt: Nicht die Finanzbehörde muss die Gefährlichkeit eines konkreten Hundes nachweisen, sondern der Besitzer muss nachweisen, dass der Hund nicht beissen wird. Mein Gott Heder, ich wünsche Dir den Erfolg von ganzem Herzen und drücke alle Daumen und grosse Zehen. Ich sehe nur nicht, dass es dafür wirklich einen juristischen Hebel gibt. Ich hoffe, dass ich mich täusche. Ich denke auch nicht, dass da jemand etwas „eigentlich will“. Die Leute in den Verwaltungen wollen halt ihre Formulare ausgefüllt und ihre Tabellen vollständig ausgefüllt und bis zum Feierabend alles reibungslos in den Akten abgeheftet haben. Aus meinen persönlichen Erfahrungen kann man sehen, dass keiner genau weiss, was er da tut, nicht die kommunalen Gremien, nicht der Städtebund und auch nicht die Leute auf der Steuerstelle, die das durchziehen sollen: Was solls denn nun sein, die Unbedenklichkeitserklärung eines beliebigen Tierarztes, den Hundeführerschein wie in NRW oder ein Wesenstest nach dem „Ludwigshafener Modell“? Tja, und wenn dann so ein Tierarzt eine gewisse Monopolstellung hat und auch noch einen schlechten Tag, da kann man eben Pech haben und muss froh sein, wenn es nur um 500 Euro geht. Da nützt es auch nichts, sich den Befähigungsnachweis zeigen zu lassen, wenn doch die Hundesteuerstelle von seiner Befähigung überzeugt ist. Ich halte Deinen Gang an die Öffentlichkeit für am aussichtsreichsten. Wenn die Berichterstattung die kommunalen Vertreter in den Medien in ein ungünstiges Licht setzt, kann es schon vorkommen, dass die sich das noch mal überlegen. Übrigens habe ich aufgrund des ersten Bescheids bei der Verbandsgemeinde gegen die Hundesteuer überhaupt Widerspruch eingelegt mit einem dieser Musterschreiben. Das war im Februar und da sah es ja noch so aus, als würde es vor dem EU Gerichtshof für Menschenrechte zu einer Beschwerde kommen, was inzwischen auf so höchst seltsame Weise vom Tisch ist. Mein Einspruch wurde an den Rechtsausschuss weitergeleitet, aber der wird nach dem OVG – Urteil auch nicht besser entscheiden können. Ich habe seitdem aber nichts mehr davon gehört und warte erst mal ab. Spätestens wenn im Januar die Hundesteuer fällig wird, wird es ihnen schon wieder einfallen. Der Schreiber des ersten Bescheids hat übrigens keine Behinderung. Natürlich war es dennoch unklug, einen Schreibtischsesselinhaber auf Fehler hinzuweisen. Wer schätzt das schon. Trotzdem scheint es mir ein Symptom zu sein: Wenn man mir schon in die Tasche greift, sollte ein kleiner Klick auf des Rechtschreibkorrekturprogramm nicht zuviel verlangt sein. Und dass Magnus keine Frau sein kann und nicht mal die Adresse nicht korrekt abgeschrieben wird... na, da darf ich mich schon ein bisschen vergackeiert fühlen. |
|
||||
AW: Steuerwillkür
Hallo, HelmBurn,
kann deine Wut auch gut nachvollziehen, aber genau bei dem Urteil, wie von Dir beschrieben liegt auch der Hase im Pfeffer begraben: Es geht hier nähmlich gar nicht um eine Umkehrbeweislast gegenüber der Finanzbehörden, diese legt die Steuersätze in Bezug Hundesteuer nicht fest. Es obliegt dem Städte- und Gemeindebund, in Anlehnung an die Satzung der Landeshundeverordnung,die Steuern selbst festzulegen. Die Finanzbehörden sind dann nur noch als überwachendes und einziehendes Organ zuständig. Und das gilt für gesamt Deutschland!! Genau an diesem Punkt werden wir auch ansetzen. Urteile können gut und schön sein, Ihr Zweck gerade in diesem Bereich scheint aber wirklich zu sein, die Hundehalter einzuschüchtern, gerade weil hier sehr absurde gegensächlichkeiten möglich sind, und nach beliebiger Willkür, geändert, angepasst und was auch immer, werden kann. Mal ganz einfach ausgedrückt: Es kotzt mich so an, das man hier(Deutschland), ohne auch nur den kleinsten Schimmer von Ahnung zu haben, nur schon alleine durch das Halten eines großen, oder dunklen Hundes, fast schon als Verbrecher abgefertigt wird und im Vorfeld, wohl als Schutzmassnahme, eine Strafe in Form einer total überzogenen Steuer zahlen soll. Und es gibt noch mehr Variationen, wie man dieses auslegen könnte. Für mich ist einfach klar, man sollte nur dann etwas einschätzen, wenn man auch die Ahnung davon hat und diese durch Fakten belegen kann. Und das betrifft insbesondere unsere Hunde. Ich kann auch nicht durch einfaches Anschauen einen Menschen als gefährlich einstufen und dann entsprechend handeln, nur weil er vielleicht eine andere Hautfarbe hat, oder nen dicken Pickel auf der Nase
__________________
LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
|
|||
AW: Steuerwillkür
|
|
|