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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2013, 18:10
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 28.11.2012
Beiträge: 11
Standard AW: Steuerwillkür

Hallo

Bin sehr verwundert, da ich immer nur Landesverordnungen gesehen habe, sowohl in der BRD als auch in der Schweiz (Kantonalverordnungen). Ich würde diesbezüglich der Sache schon aus Interesse auf den Grund gehen. Es könnte sein, dass die Verordnung eventuell Illegal ist.

Bei uns in Lux verhält es sich so: einige wenige Hunde sind "gelistet". Der BM gehört dazu, wenn er keine offiziellen Papiere, von einer vom Luxemburger Staat anerkannten Hundefederation hat. Ich dachte damals ich würde das nicht richtig verstehen, und fragte bei einem Anwalt nach, der mir dies ebenfalls bestätigte.

Steuertechnisch gibt es allerdings keine Unterschiede. Die Steuern belaufen sich auf ... 20 oder 30 Euro pro Jahr.


MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2013, 17:08
Benutzerbild von heder
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
Ort: Trier
Beiträge: 493
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Standard AW: Steuerwillkür

Hallo,
ja so ist es. die Steuersatzung in Rheinland Pfalz ist ungültig!!!!

An alle, die hier bis dato erhöhte Hundesteuer gezahlt haben, Ihr solltet Euch mal melden.

Auszug aus dem Landesgesetz zur Gefahrenabwehr:

mit Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vom September 2004, wird zum 01.Janur 2005, die Liste gefährlicher Rassen abgeschaft.
Auszug des Kommunalen Steuerrechtes des Städte und Gemeindebündnisses zur HUndesteuer:

Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben.

Man beachte diese zwei Punkte!!!!

Und Heute Abend bekommen wir Besuch vom Bürgermeister, auch er hat jetzt die Problematik erkannt. Die erhöhte Steuer für willkürlich erfasste Rassen ist rechtsungültig.

Das könnte für die Städte und Gemeinden bedeuten, jeder, der von 2005 bis jetzt diese erhöhten Steuern gezahlt hat, könnte diese bis Heute zurückfordern!!!

Die in Rheinland Pfalz geltende Fassung zur Verordnung der Hundesteuer stammt noch aus dem Jahr 2000, die Gesetzesänderung zu 2005, wurde von den allerwenigsten Städten und Gemeinden berücksichtigt und die Satzung entsprechend angepasst.

Schaut auch mal in Euren Bundesländern nach, wie es dort mit den aktuellen Gesetzgebungen in Bezug auf die Gefahrenabwehrverordnung aussieht. Und vergleicht diese mit Eurer zur Zeit aktuellen Satzung.

Nähere Infos folgen.......
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2013, 17:47
Benutzerbild von Dega
ohne ga 1998-2012
 
Registriert seit: 03.10.2010
Beiträge: 1.610
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben.
Das ist wohl das Wichtige. Nun, wenn es im Rahmen der Landesverordnung keine gefährlichen Rassen mehr gibt, dann ist eine erhöhte Steuer zweifellos nicht rechtens.

Heute Abend besucht euch der Bürgermeister? Man will sich außergerichtlich einigen?

Na, wenn das mal nicht an die Öffentlichkeit gerät!
__________________
Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh)
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  #4 (permalink)  
Alt 11.09.2013, 07:43
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Steuerwillkür

Ich hoffe Du hast heimlich mitgefilmt und entlarvst das kranke System großflächig...


... sonst Video bei der NSA anfordern!
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
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