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Alt 10.09.2013, 17:47
Benutzerbild von Dega
ohne ga 1998-2012
 
Registriert seit: 03.10.2010
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Standard AW: Steuerwillkür

Zitat:
Zitat von heder Beitrag anzeigen
Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben.
Das ist wohl das Wichtige. Nun, wenn es im Rahmen der Landesverordnung keine gefährlichen Rassen mehr gibt, dann ist eine erhöhte Steuer zweifellos nicht rechtens.

Heute Abend besucht euch der Bürgermeister? Man will sich außergerichtlich einigen?

Na, wenn das mal nicht an die Öffentlichkeit gerät!
__________________
Bei Betrachtung der letzten paar Jahrtausende Menschheitsgeschichte drängt sich sogar die Frage auf, warum ausgerechnet die Hunde in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen sollen. (Juli Zeh)
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